Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage -

Die Coffein Compagnie Dr. Erich Scheele GmbH & Co. KG, Sebaldsbrücker Heerstr. 191 A, 28309 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage auf dem Grundstück Sebaldsbrücker Heerstraße 191 A, 28309 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 1.2 c Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, 23. August 2010
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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