Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) - Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle -

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG) – Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle –

Die Brauerei Beck GmbH & Co. KG, Am Deich 18/19, 28199 Bremen, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Errichtung von zwei Flüssiggas-Erdtanks je 2,9 t sowie einer Flüssiggas-Treibgastankstelle auf dem Betriebsgrundstück Am Deich 18-19, 28199 Bremen, beantragt. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nummer 9.1 Spalte 2b des Anhangs zur Vierten Verordnung nach dem BImSchG.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 25. August 2011
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen
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