Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage-
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage-
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage-
Die Eurogate Container Terminal Bremerhaven GmbH, Senator-Borttscheller-Straße 1, 27568 Bremerhaven, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, auf dem Grundstück am Amerikaring in der Gemarkung Weddewarden, Flur 51, Flurstück 29, eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben. Bei der Windkraftanlage handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V, des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG.
Es handelt sich gleichzeitig um ein Vorhaben nach Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es wurde daher eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Bremerhaven, den 5. Mai 2014
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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