Bekanntmachung § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale -
Bekanntmachung § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale -
Bekanntmachung § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Errichtung und Betrieb einer Energiezentrale -
Die Firma F. Schottke – Zweigniederlassung der FRoSTA AG, hat beantragt auf dem Grundstück Am Lunedeich 116, 27572 Bremerhaven, eine neue Energiezentrale bestehend aus einer Dampf- und Heizwasserkesselanlage und einem Blockheizkraftwerk zu errichten und zu betreiben.
Das Vorhaben unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit Nr. 7.34.1 und Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Vorhaben ist gleichzeitig der Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Bremerhaven, den 9. Dezember 2014
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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