Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - A 281, BA 4, 5. Planänderung -
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - A 281, BA 4, 5. Planänderung -

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - A 281, BA 4, 5. Planänderung -

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - A 281, BA 4, 5. Planänderung -

Gegenstand der 5. Planänderung ist im Wesentlichen die bauzeitliche Verlegung einer Hüttensandlagerfläche.
Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG für die beantragte Planänderung nicht erforderlich ist, da aufgrund der Planänderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Diese Feststellung schließt eine Entscheidung über die Zulässigkeit der beantragten Planänderung nicht ein und kann gemäß § 5 Absatz 3 UVPG nicht selbstständig angefochten werden.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) unter dem Link www.uvp-portal.de sowie unter www.bau.bremen.de im Bereich Mobilität öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 27. Mai 2022
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
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