Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen
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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen Vom 10. April 2024
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Der Fachbereichsrat des Fachbereiches 11 (Gesundheitswissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 10. April 2024 gemäß

§ 87 Satz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG)

i.V.m.

§ 62 BremHG

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem
Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen
vom 27. Januar 2010 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Studienfachs „Sport“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) zu erwerben. Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern.
(2) Wird die Bachelorarbeit im Studienfach „Sport“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad
Bachelor of Arts (abgekürzt B.A.)
verliehen.

§ 2 Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Sport“ wird als Zwei-Fächer-Bachelorstudium gemäß

§ 4 Absatz 1 Ziffer 3 AT BPO

studiert.
(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Sport“ ausschließlich mit Lehramtsoption studiert werden. Das Studienfach mit Lehramtsoption wird mit einem Gesamtumfang von 72 CP studiert. Dieser Umfang unterteilt sich in 60 CP Fachwissenschaft zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP. Je nach individueller Wahl wird zusätzlich das Modul Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP im Studienfach absolviert. Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.
(3) Das Studium gliedert sich wie folgt:
-
ggf. Bachelorarbeit, 12 CP;
-
Fachwissenschaft, 33 CP;
-
Fachpraktischer Unterricht, 27 CP;
-
Fachdidaktik, 12 CP. Der fachdidaktische Anteil beinhaltet einen schulpraktischen Teil (POE) und dessen wissenschaftliche Begleitung oder wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung.
(4)
Anlage 1
stellt den empfohlenen Studienverlauf dar,
Anlage 2
regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen.
(5) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt.
(6) Die im Studienverlaufsplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.
(7) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt. Module im Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden, wenn ein ausreichendes deutschsprachiges Angebot wählbar ist.
(8) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.
(9) Lehrveranstaltungen werden gemäß

§ 6 Absatz 1 AT BPO

durchgeführt. Weitere Lehrveranstaltungsarten können durch Entscheidungen des Rektorats spezifiziert werden.
(10) Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

§ 3 Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß

§§ 8 ff. AT BPO

und der
Ordnung der Universität Bremen zur Durchführung elektronischer Prüfungen (DigiPrüfO UB/Digitalprüfungsordnung)
in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in
Anlage 3
aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.
(2) Eine erneute Prüfung kann gemäß

§ 20 Absatz 4 AT BPO

in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.
(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.
(4) Das Kompensationsprinzip gemäß

§ 5 Absatz 8 AT BPO

wird nicht angewendet.

§ 4 Anerkennung und Anrechnung

Die Anerkennung oder die Anrechnung von Leistungen erfolgt gemäß

§ 22 AT BPO

in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen für Module

Außer im Rahmen des

§ 6 Absatz 3

gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für Module.

§ 6 Modul Bachelorarbeit

(1) Das Modul Bachelorarbeit kann im Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption absolviert werden. Die Bachelorarbeit kann in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik absolviert werden.
(2) Das Modul Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption besteht aus der Bachelorarbeit im Umfang von 12 CP.
(3) Voraussetzung zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption ist der Nachweis von mindestens 45 CP.
(4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption beträgt 12 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.
(5) Die Bachelorarbeit im Studienfach mit Lehramtsoption wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 2 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.
(6) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt.

§ 7 Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang errechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten.
(2) Die Fachnote für das Fach „Sport“ wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet. Unbenotete Module fließen nicht in die Berechnung ein.

§ 8 Geltungsbereich und Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2024/25 im Zwei-Fächer-Bachelorstudium „Sport“ erstmals ihr Studium aufnehmen.
Anlagen:
- Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption
- Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach mit Lehramtsoption
- Anlage 3: Weitere Prüfungsformen
Anlage 1

Anlage 1: Studienverlaufsplan für das Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.
Fachwissenschaft, 33 CP Fachpraktischer Unterricht, 27 CP Fachdidaktik, 12 CP Bachelorarbeit, 12 CP ∑ 72 + ggf. 12 CP Verlauf
Pflichtmodule, 21 CP Wahlpflichtmodule, 12 CP (nach individueller Wahl) Pflichtmodule Wahlpflichtmodul
1. Jahr 1. Sem. SpoWi-Wiss-A, Einführung in das Studium der Sportwissenschaften und in das wissenschaftliche Arbeiten, 3 CP SpoPäd-Grund, Sportpädagogische Grundlegungen, 3 CP FachPrak1, Handlungsfähigkeit im Sport erwerben, 12 CP FD-Grund, Fachdidaktische Grundlegungen, 3 CP 27 CP
2. Sem. SpoPäd-Aus, Ausgewählte sportpädagogische Themen zum Kindes- und Jugendalter, 3 CP NaWi-Grund, Naturwissenschaftliche Grundlegungen, 3 CP
2. Jahr 3. Sem. NaWi-Aus, Ausgewählte naturwissenschaftliche Themen zum Kindes- und Jugendalter, 3 CP Exk, Fachexkursion, 6 CP SpoPädPsychosoz, Psychosoziale Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport, 6 CP FachPrak2, Unterrichtliche Sinnperspektiven von Sport und Bewegung verstehen, 9 CP FD-Analy, Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht, 6 CP 24 oder 30 CP
4. Sem.
3. Jahr 5. Sem. NaWi-Gesund, Körperliche Herausforderungen und gesundheitliche Probleme im Kindes- und Jugendalter und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport, 6 CP SpoSoz-Ungleich, Soziale Lebenslagen und soziale Ungleichheiten von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport, 6 CP FachPrak3, Schulsport neu denken und neue Unterrichtsthemen erschließen, 6 CP FD-Erprob, Fachdidaktische Erprobung im Schulsport (mit POE), 3 CP 15 oder 21 CP + ggf. 12 CP
6. Sem. ggf. BA-Sport-GyOS, Modul Bachelorarbeit, 12 CP
CP: Credit Points; Sem.: Semester; ggf.: gegebenenfalls; POE: Praxisorientierte Elemente
Anlage 2

Anlage 2: Module und Prüfungsanforderungen für das Studienfach „Sport“ mit Lehramtsoption

2.1 Bachelorarbeit (Bachelor Thesis), 12 CP
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
BA-Sport-GyOS Modul Bachelorarbeit Module Bachelor Thesis WP 12 MP PL: 1 SL: 0
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.2 Fachwissenschaft (Sport Science, 33 CP)
2.2.1 Pflichtmodule (Compulsory Modules), 21 CP
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
SpoWi-Wiss-A Einführung in das Studium der Sportwissenschaften und in das wissenschaftliche Arbeiten Fundamentals of Sport Sciences and Academic Work P 3 MP PL: 0 SL: 1
SpoPäd-Grund Sportpädagogische Grundlegungen Fundamentals of Sport Pedagogy P 3 MP PL: 1 SL: 0
SpoPäd-Aus Ausgewählte sportpädagogische Themen zum Kindes- und Jugendalter Specific Topics of Sport Pedagogy Related to Childhood and Adolescence P 3 MP PL: 1 SL: 0
NaWi-Grund Naturwissenschaftliche Grundlegungen Fundamentals of Natural Sciences P 3 MP PL: 1 SL: 0
NaWi-Aus Ausgewählte naturwissenschaftliche Themen zum Kindes- und Jugendalter Specific Topics of Natural Sciences Related to Childhood and Adolescence P 3 MP PL: 1 SL: 0
Exk Fachexkursion Excursion P 6 MP PL: 0 SL: 1
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.2.2 Wahlpflichtmodule (Compulsory Elective Modules), 12 CP
Es sind zwei Wahlpflichtmodule zu absolvieren.
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
NaWi-Gesund Körperliche Herausforderungen und gesundheitliche Probleme im Kindes- und Jugendalter und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Physical Challenges and Health Problems in Childhood and Adolescence and their Significance for Participation in Sports WP 6 KP PL: 1 SL: 1
SpoPäd-Psychosoz Psychosoziale Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Psychosocial Challenges of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports WP 6 KP PL: 1 SL: 1
SpoSoz-Ungleich Soziale Lebenslagen und soziale Ungleichheiten von Kindern und Jugendlichen und ihre Bedeutung für die Teilhabe im Sport Social Circumstances of Life and Social Inequalities of Children and Adolescents and their Significance for Participation in Sports WP 6 KP PL: 1 SL: 1
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.3 Fachpraktischer Unterricht (Practice of Exercise Fields), 27 CP
K.-Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
FachPrak1 Handlungsfähigkeit im Sport erwerben Acquiring the Ability to Act in Sports P 12 TP Fachpraktische Fähigkeiten, 6 CP PL: 0 SL: 1
Reflexion, 6 CP PL: 0 SL: 1
Rettungsschwimmabzeichen Bronze, 0 CP PL: 0 SL: 1
FachPrak2 Unterrichtliche Sinnperspektiven von Sport und Bewegung verstehen Understand the Different Meanings of Sport and Movement P 9 KP PL: 2 SL: 2
FachPrak3 Schulsport neu denken und neue Unterrichtsthemen erschließen Developing New Teaching Topics in Sport Education P 6 TP (LV) Teilprüfung 1, 2 CP PL: 3 SL: 0
Teilprüfung 2, 2 CP
Teilprüfung 3, 2 CP
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet)
2.4 Fachdidaktik (Subject-specific Didactics), 12 CP
K.- Ziffer Modultitel, deutsch Modultitel, englische Übersetzung Modultyp P/WP/W CP MP/TP/KP Aufteilung der CP bei TP PL/SL (Anzahl)
FD-Grund Fachdidaktische Grundlegungen Fundamentals of Sport Education P 3 MP PL: 1 SL: 0
FD-Analy Fachdidaktische Analyse von Sportunterricht Analysis of Sport Education P 6 MP PL: 1 SL: 0
FD-Erprob Fachdidaktische Erprobung im Schulsport (mit POE) Teaching Sport in School (including Practical Elements) P 3 MP PL: 0 SL: 1
K.-Ziffer: Kennziffer; P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul; CP: Credit Points; MP: Modulprüfung, TP: Teilprüfung, KP: Kombinationsprüfung; PL: Prüfungsleistung (= benotet), SL: Studienleistung (= unbenotet); POE = Praxisorientierte Elemente
Anlage 3

Anlage 3: Weitere Prüfungsformen

-
Sportpraktische Kompetenzprüfung: Die sportpraktische Kompetenzprüfung fokussiert auf die (sport-)praktische Eigenrealisation der Studierenden und prüft sportbezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten. Je nach Sportart bzw. Bewegungsfeld kann es sich hierbei um die Prüfung von u.a. Spielfähigkeit, gestalterischen Elementen oder spezifischen motorischen Fertigkeiten handeln; es können aber auch praktische Fähigkeiten bezogen auf Hilfestellungen, Gerätehandhabungen, Schiedsrichtertätigkeiten etc. abgeprüft werden.
-
Reflexionsgespräch: Bei dem Reflexionsgespräch wird das Bewegungsfeld bzw. die Sportart oder das sportliche Sich-Bewegen unter ausgewählten fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und sportbiografischen Aspekten reflektiert. Geprüft wird, ob die Studierenden die Fähigkeit erworben haben, unter ausgewählten theoretischen Perspektiven in reflexive Distanz zum praktischen Tun zu gehen und dabei neue Erkenntnisse zu generieren.
-
Explorative Projektarbeit: Bei einer explorativen Projektarbeit handelt es sich um das Generieren innovativer Themen für den Sportunterricht. Die Ergebnisse der explorativen Projektarbeit können in verschiedenen Formen präsentiert werden (z.B. Kurzfilm) und werden als Gruppenleistung geprüft.
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