Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Die SSW Schichau Seebeck Shipyard GmbH, Riedemannstraße 1, 27572 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, die Anlage nach Ziffer 3.18, Spalte 1, des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst die Demontage einer vorhandenen Kranbahnkonstruktion sowie die Neuerrichtung einer Kranbahn mit Aufstellung und Betrieb eines Vollportalkranes.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Bremerhaven, den 12. Januar 2007
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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