Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
DE - Landesrecht Bremen

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Bekanntmachung nach § 3a des

Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)

Die Lloyd Werft Bremerhaven GmbH, Brückenstraße 25, 27568 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, die Anlage nach Ziffer 3.18, Spalte 1, des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wesentlich zu ändern. Die Änderung umfasst die Errichtung einer neuen zentralen Gasversorgungsstation.
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3c Satz 2 UVPG durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht bedarf.
Bremerhaven, den 12. Januar 2007
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven
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