Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
Bekanntmachung nach § 3a des Umweltverträglichkeitsgesetzes (UVPG)
Die Firma Optima-Entsorgungs-GmbH (OEG), Carsten-Börger-Str. 2, 27572 Bremerhaven, hat nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt, die Bodensanierungsanlage für mineralische Abfälle auf dem Grundstück Dockstraße 6 in Bremerhaven wesentlich zu ändern. Die Änderung beinhaltet die Erhöhung der PCB-Grenzwerte für die Feststoffwerte. Es handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.7 Spalte 1 und Nr. 8.12 Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV).
Da es sich um ein Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) handelt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchgeführt.
Die Einschätzung aufgrund der überschlägigen Prüfung nach dem UVPG hat zu der Feststellung geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Dokumentation über die Vorprüfung wird im Internet unter www.umwelt.bremen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Bremen, den 5. November 2008
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
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