Jahresabschluss Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Wirtschaftsjahr 2022
DE - Landesrecht Bremen

Jahresabschluss Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Wirtschaftsjahr 2022

Jahresabschluss Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, für das Wirtschaftsjahr 2022

Vom 11. Juni 2024
Gemäß

§ 33 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG)

vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 505) sowie § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Eigenbetrieb Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IBStadtOG) – vom 1. Januar 2022 (Brem.GBl. S. 753) hat der Betriebsausschuss des Immobilien Bremen in seiner Sitzung am 11. Juni 2024 mit folgendem Beschluss den Jahresabschluss genehmigt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt:
1.
Der Betriebsausschuss stellt den von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG geprüften Jahresabschluss von Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt) zum 31. Dezember 2022
a)
mit einer Bilanzsumme von 25 492 976,91 €
b)
mit einem Bilanzgewinn von 2 310 058,88 € (Jahresüberschuss in Höhe von 487 427,57 € zzgl. Gewinnvortrag in Höhe von 1 822 631,31 €)
c)
mit einem Jahresüberschuss von 487 427,57 €
fest.
2.
Der Betriebsausschuss beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 487 427,57 € einer zweckgebundenen Gewinnrücklage für Digitalisierungsmaßnahmen zuzuführen.
3.
Der Betriebsleitung, bestehend aus der Geschäftsführerin Frau Susanne Kirchmann und dem Geschäftsführer Herrn Thomas Börsch, wird Entlastung erteilt.
4.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Jahresabschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen.
5.
Der Senator für Finanzen wird gebeten, den Prüfungsbericht dem Rechnungshof zu übermitteln.

Anlage 1

:

Bilanz zum 31. Dezember 2022

Anlage 2

:

Gewinn- und Verlustrechnung 2022

Anlage 3:

Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Anlage 4

:

Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2022
gez. Senator Björn Fecker Vorsitzender des Betriebsausschusses
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Weitere Informationen siehe rechte Spalte oben.
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