Aufstellung von Gefahrstoffeinheiten (GSE) zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter und Zuordnung der Aufgaben des ABC-Schutzes im Land Brandenburg (Runderlass III Nr. 4/1998)
Aufstellung von Gefahrstoffeinheiten (GSE) zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter und Zuordnung der Aufgaben des ABC-Schutzes im Land Brandenburg (Runderlass III Nr. 4/1998)
vom 1. Oktober 1998
Zur Gewährleistung des Brand- und Katastrophenschutzes bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen im Zusammenhang mit Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter sind im Land Brandenburg Gefahrstoffeinheiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufzustellen, die die örtlich zuständigen Feuerwehren bzw.
Katastrophenschutzeinheiten bei ihren Einsatzmaßnahmen auf diesem Gebiet unterstützen.
Allgemeines
1. Der grundlegende Wandel der Sicherheitslage in Mitteleuropa seit 1990 führte zu Konsequenzen bei den staatlichen Vorkehrungen für den Verteidigungsfall und somit zu einer Neuorientierung im Zivilschutz. Mit dem neuen Zivilschutzgesetz vom 25. März 1997 ( BGBl. I
S.
726) zog der Bund dazu die gesetzgeberischen Konsequenzen.
Danach verzichtet der Bund auf die Aufstellung besonderer Einheiten und ergänzt statt dessen im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall die Ausstattung des Katastrophenschutzpotentials der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.
Dem Land Brandenburg werden für den Aufgabenbereich des ABC-Schutzes nach dem jetzigen Stand der Planungen des Bundes 42 ABC-Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW) sowie 21 Dekontaminationskraftwagen (Dekon-LKW) vom Bund übergeben. Diese Technik soll zukünftig vorrangig in die zu bildenden GSE der Landkreise und kreisfreien Städte integriert werden. Mit der Zuführung der ABC-Technik seitens des Bundes an das Land Brandenburg ist ab 1999 zu rechnen. Seitens des Bundes werden finanzielle Mittel für den Betrieb der Einsatzfahrzeuge, Wartung der ergänzenden Ausstattung sowie Beschaffung und Pflege der persönlichen Ausstattung und Ausbildung der Helferinnen und Helfer zur Verfügung gestellt.
2. Im Zeitraum von 1992 bis 1994 wurden die Feuerwehren im Land Brandenburg zur Verbesserung ihrer technischen Ausstattung für die Bekämpfung von Havarien mit wassergefährdenden Stoffen auf der Grundlage einer gemeinsamen Verwendungskonzeption des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 16. März 1992 flächendeckend mit Spezialtechnik (Gerätewagen-Gefahrgut, Ölabscheider, Ölsprerrenhänger, Gerätewagen-Mess) ausgerüstet. Der Umfang und die Stationierung erfolgte unter Berücksichtigung des vorhandenen anlagen- und transportbezogenen Gefahrenpotentials sowie der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren. Die dafür erforderliche Ausbildung der Einsatz- und Führungskräfte erfolgte an der Landesfeuerwehrschule bzw. am Standort.
3. Im Ergebnis der Analyse des Gefahrenpotentials auf dem Gebiet der gefährlichen Stoffe und Güter, der Auswertung von Einsätzen bei Unglücksfällen und der gesammelten Erfahrungen anderer Bundesländer auf diesem Gebiet sowie der neuen Anforderungen im Bereich des ABC-Schutzes bin ich nach Anhörung des Landesfeuerwehrverbandes und Abstimmung mit dem Brandschutzbeirat zu der Auffassung gelangt, dass, insbesondere bei komplexen Gefahrenlagen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, die zuständigen kommunalen Feuerwehren durch speziell ausgebildete und ausgerüstete Einheiten der Feuerwehren (Gefahrstoffeinheiten) unterstützt werden müssen. Nach Zuführung der ergänzenden Ausstattung für den Aufgabenbereich des ABC-Schutzes (ErkKW und DekonLKW) durch den Bund an die Länder ist der ABC-Schutz ebenfalls durch die GSE wahrzunehmen. Damit können die Maßnahmen und Aufwendungen der Träger des Brandschutzes hinsichtlich der Vorhaltung von Kräften und Mitteln (leistungsfähige Feuerwehr en) in ihrem Zuständigkeitsbereich, insbesondere für die Hilfeleistung bei Gefahrstoffeinsätzen, reduziert werden.
Eine von mir gebildete Arbeitsgruppe, die sich gezielt mit der Problematik der gefährlichen Stoffe und Güter beschäftigt, wurde beauftragt, Vorschläge über grundsätzliche Anforderungen bei der Aufstellung, Ausrüstung, Struktur, Ausbildung, Stärke, Alarmierung und Einsatz von Gefahrstoffeinheiten für die Erstellung einer Rahmenvorschrift auszuarbeiten. Die im Ergebnis dessen als Anlage beigefügte Rahmenvorschrift soll einen einheitlichen Stand hinsichtlich der Aufstellung, der Führung, der Ausbildung und der Alarmierung der GSE im Land Brandenburg gewährleisten.
Maßnahmen
1. Auf der Grundlage dieses Erlasses sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufstellung der Gefahrstoffeinheiten durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgehend einzuleiten.
2. Bis zum 1. Dezember 1998 bitte ich Sie, mich über den Stand des Aufbaus der GSE (konzeptionell) zu informieren. Dabei ist auf nachfolgende Schwerpunkte einzugehen:
Standorte der Feuerwehren und Struktur der GSE
AAO der Leitstelle unter Einbeziehung der GSE
Übersicht zur Mannschaftsstärke, zum Ausbildungsstand sowie zu den geplanten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Benennung der Kreisausbilder "Gefahrgut"
3. Zur Gewährleistung der Aus- und Fortbildung im Aufgabenbereich des ABC-Schutzes lässt die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz rechtzeitig vor Zuführung der ABC-Technik Lehrkräfte an der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz ausbilden.
4. Der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz wird für Aus- und Fortbildungszwecke ein ABC-Erkundungskraftwagen sowie ein ABC-Dekontaminationskraftwagen zur Verfügung gestellt. Sie hat die personellen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung an der ABC-Technik abzusichern.
gez.
Knöll
Anlage:
Rahmenvorschrift zur Aufstellung von Gefahrstoffeinheiten (GSE) im Land Brandenburg
Auf der Grundlage des § 26 Abs.
3 BSchG sowie des § 10 Abs. 2 BbgKatSG erlässt das Ministerium des Innern nachfolgende allgemeine Weisungen als Rahmenvorschrift zur Aufstellung von Gefahrstoffeinheiten in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg.
1. In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ist mindestens eine GSE in der vorgegebenen Grundstruktur (s. Anhang) aufzustellen. Die GSE berät und unterstützt die örtlich zuständigen Feuerwehren sowie Katastrophenschutzeinheiten bei der Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung, insbesondere bei schwierigen oder komplexen Einsätzen im Zusammenhang mit Gefahren durch gefährliche Stoffe oder Güter einschließlich ABC-Gefahren in der "täglichen Gefahrenabwehr", bei öffentlichen Notständen und Katastrophen sowie unter Verteidigungsbedingungen. Die Zuständigkeiten des Trägers des Brandschutzes zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zu Hilfeleistungen bei Unglücksfällen gemäß § 1 Abs. 2 Brandschutzgesetz bleiben unberührt.
2. Die für die Aufstellung der GSE erforderlichen Maßnahmen sind durch die Landkreise und kreisfreien Städte vorzubereiten und durchzuführen. Die Aufgaben des ABC-Schutzes ( s.
Anhang) sind vorrangig den Feuerwehren zu übertragen sowie als Aufgabenbestandteil den GSE zuzuordnen. Die ABC-ErkKW sowie Dekon-LKW sind in erster Linie für die GSE vorzusehen.
3. Die Aufstellung der GSE und ihre Zuordnung zu den Feuerwehren hat in enger Abstimmung mit den Trägern des Brandschutzes unter Berücksichtigung des Gefahrenpotentials sowie der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren zu erfolgen.
4. Die GSE wird im Einsatz dem jeweils zuständigen Einsatzleiter der Feuerwehr vor Ort unterstellt und nimmt als eigenständige taktische Einheit ihre Aufgaben wahr.
5. Die Anforderung der GSE kann nur durch den zuständigen Einsatzleiter über die zuständige Leitstelle und/oder auf Anordnung von Aufsichtsbehörden erfolgen.
6. Zur Gewährleistung der erforderlichen Aus- und Fortbildung auf Standort- und Kreisebene auf dem Gebiet der gefährlichen Stoffe und Güter sowie des ABC-Schutzes hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt Kreisausbilder "Gefahrgut" einzusetzen.
7. Die Reihenfolge der Alarmierung der GSE über die Leitstellen ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) so zu regeln, dass in Abhängigkeit von der Lage sowie zur Sicherung der überörtlichen und überkreislichen Hilfeleistung die erforderlichen Kräfte und Mittel der GSE rechtzeitig zur Einsatzstelle herangeführt werden können.
8. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten des anlagen- und transportbezogenen Gefahrenpotentials können die Landkreise und die kreisfreien Städte eigenständig über die Erweiterung/Ergänzung von Kräften und Mitteln für die GSE entscheiden. Hierzu zählt z. B.
folgende Einsatztechnik einschließlich der dafür erforderlichen Einsatzkräfte:
Ölwehrausrüstung
Strahlenmesskoffer
SW 2000
Rüstwagen
Tanklöschfahrzeug
Gerätewagen - Atemschutz
9. Die Aufstellung der GSE mit Kräften und Mitteln in der vorgegebenen Grundstruktur sowie die Erweiterung hat mit normgerechten Fahrzeugen (DIN) sowie unter Beachtung der im Land Brandenburg eingeführten Feuerwehrdienstvorschriften zu erfolgen.
10. Die Einsatzgrundsätze sowie die Führungsstruktur und Führungsgrundsätze haben sich nach der FwDV 12/1 und dem Runderlass III Nr. 02/97 vom 22. Mai 1997 zu richten.
11. Die Einbindung von Fachberatern (z. B. Chemiker) ist vorab zu sichern. Die Anforderung von TUIS sowie des Sondermessfahrzeugs des LUA hat durch den Einsatzleiter in Abstimmung mit dem Einheitsführer der GSE zu erfolgen.
12. Die Aus- und Fortbildung ist einheitlich für alle Einsatz- und Führungskräfte der GSE auf der Grundlage der Richtlinie des Bundes über die ergänzende Ausbildung sowie landesrechtlicher Vorschriften zu sichern.
13. Mit der GSE ist mindestens alle 2 Jahre eine Vollübung unter Einbeziehung anderer Fachdienste in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte durchzuführen. Soweit Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern unter Einbeziehung der GSE in diesem Zeitraum durchgeführt wurden, können diese Übungen entfallen.
14. In Abstimmung mit den Feuerwehrtechnischen Zentren (FTZ) ist eine frühzeitige und vorausschauende Heranführung von Reserven und Verbrauchsmaterialien (z. B. Chemikalienschutzanzüge, Pressluftatmer, Bindemittel) einschließlich der Transportkapazitäten vorzubereiten und zu sichern.
15. Soweit die Landkreise und kreisfreien Städte die noch vom Land zu übergebende ABC-Technik nicht einer Feuerwehr zuordnen können, kann diese auch in den FTZ stationiert werden.
16. Wesentliche Änderungen in der Beladung der ABC-ErkKW sowie der Dekon-LKW sind mit der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) abzustimmen. Die jährlichen Inspektionen sind in Verantwortung der LSTE gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes vom 15. Februar 1993 durchzuführen.
17. Die Übernahme der ABC-Technik des Bundes erfolgt durch die LSTE, die die erforderlichen Abnahmeprüfungen vornimmt. Die Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt auf Grund eines gesonderten Erlasses des Ministeriums des Innern.
18. Die ABC-Technik kann unmittelbar für die tägliche Gefahrenabwehr bei den Feuerwehren genutzt werden. Die Nutzbarkeit der ABC-Technik zur Gewährleistung des ABC-Schutzes unter Verteidigungsfallbedingungen sowie für die Aufgaben der GSE muss jedoch jederzeit gewährleistet sein.
Anhang:
MI BB | Grundstruktur der Gefahrstoffeinheit | ABC-Schutz. |
---|---|---|
Gerät | Gliederung | |
ABC-ErkKW | 1/3 | |
oder | ||
GW-Meß | 1/1 | |
GW-G 2 | 1/2 | |
Löschgruppenfahrzeug | 1/8 | |
Dekon-LKW (P) oder (G) | 1/5 | |
Gesamtstärke: | 1/3/18 oder 1/3/16 |
Neukonzeption des ABC-Schutzes
ABC-Schutz als Ergänzung des Katastrophenschutzes
Der Aufgabenbereich ABC-Schutz besteht künftig aus den taktischen Einheiten "ABC-Erkundung" und "ABC-Dekontamination".
Als Trägerorganisation sind die Feuerwehren vorgesehen. Die taktischen Einheiten sollen den Katastrophenschutz der Länder ergänzen und in das Gefahrenabwehrkonzept des jeweiligen Landes integriert werden. Auch die Ausbildung soll in die Feuerwehrausbildung integriert werden.
Taktische Einheit "ABC-Erkundung"
Aufgaben:
Erkundung radioaktiv und/oder chemisch kontaminierter Gebiete durch Spüren und Messen
Erkennen biologischer Kontamination
Melden von radioaktiver, biologischer, chemischer Kontamination
Probenahme
Kennzeichnen und messtechnisches Überwachen kontaminierter Flächen
Erfassen und Melden örtlicher Wetterdaten
Einsatzfahrzeug:
ABC-Erkundungskraftwagen ( einschl.
Sprechfunkgerätesatz)
LKW
2,8 t
, geschlossen, Allradantrieb
Einsatzpersonal:
4 + 4 = 8 (Doppelbesetzung)
ABC-Erkundungskraftwagen
Mit dem ABC-Erkundungskraftwagen sollen die Aufgabenschwerpunkte Messen, Spüren und Melden radioaktiver und chemischer Kontamination, Entnahme von Proben (auch biologischer), Kennzeichnung und Überwachung kontaminierter Gebiete sowie behelfsmäßige Dekontamination der Helfer des Fahrzeuges ermöglicht werden.
Durch Verbesserung der Beweglichkeit des Fahrzeugs (Allrad) und die Einbeziehung leistungsfähiger Meßsysteme und -geräte sowie der Option, Texte oder Grafiken über Datenfernleitung übertragen zu können, soll eine zeitsparende umfassende Erkundung großflächig kontaminierter Gebiete und eine schnelle Information von Führungsstellen bei gleichzeitiger Entlastung der Helfer erreicht werden.
Die im Fahrzeug enthaltenen Einbauten bieten neben der Messeinrichtung Platz für zwei Bediener und die mitgeführte Fachausstattung wie
Dosisleistungsmesser, Dosimeter, Kontaminations-Nachweisgerät
C-Nachweis- und Messgeräte
Prüfröhrchensatz Industrie-Chemikalien und Probenahmeröhrchen
Wettermesssatz
Spürausstattung chemische Agenzien
Probennahmesatz
ABC-Markierungsausstattung
Personen-Dekontaminationsgerät und -mittel zur Vordekontamination der Helfer des Fahrzeugs
ABC-Schutzbekleidung
Atemschutzgeräte, umluftunabhängig (Preßluftatmer)
ABC-Erkundungskraftwagen - Prototyp
Aufgabenschwerpunkte:
schnelle Erkundung in kontaminierten Gebieten
Überwachung von Einsatzstellen/Gebieten bei Kontaminationsgefahr
Fahrzeugcharakteristik:
große Beweglichkeit durch Allradantrieb
funktionsgerechte Raumaufteilung, Fahrerraum, Messplatz und Geräteraum
übersichtliche, zweckgerechte Verlastung der Ausstattung
modular aufgebautes Meßsystem zur Gamma-Dosisleistungsmessung kombiniert mit einer Weg- und Geschwindigkeitsmessung, Erweiterungsmöglichkeit für Gasdetektoren und meteorologische Messwertaufnehmer
Funkausstattung
Lautsprecher für Warndurchsagen
C- Warn- und Messgerät (PID in Erprobung) Sprühgerät zur behelfsmäßigen Dekontamination der Helfer Kennzeichnungsgerät | Kontinuierliche Messung der Gamma-Ortsdosisleistung Funkgerät (4 m-Band) - Telefax (in Erprobung) | Wetter-Messsatz Dosisleistungsmesser Kontaminationsnachweisgerät, Dosimeter ABC-Schutzbekleidung, Preßlufatmer Ausstattung zur Probenahme |
Meß- und Kommunikationsausstattung des ABC-Erkundungskraftwagens
A-Messgerät, kontinuierlich | C-Messgerät, kontinuierlich | Wetter-Messstation kontinuierlich | Tacho- generator | GPS |
PC
über DFÜ
zur Leitstelle
GPS (
Global Positioning System
)/DFÜ (Datenfernübertragung)
Taktische Einheit "ABC-Dekontamination"
Aufgaben:
Personen (P) oder Gerät (G)
Dekontamination von Einsatzkräften und sonstigen an der Einsatzstelle angetroffenen Personen mittels mobiler Ausstattung
Mitwirken bei der stationären Dekontamination von Personen in Notfallstationen oder sonstigen behelfsmäßigen Einrichtungen
Dekontamination von Fahrzeugen und sonstigen Großgerät mit dem Ziel, dass von diesen keine radioaktive, biologische oder chemische Gefährdung der Einsatzkräfte oder Dritter ausgeht
abschließende Dekontamination von einsatzwichtigem Gerät und Schutzausrüstung mit dem Ziel der Erhaltung der Einsatzbereitschaft bei unterbrochenem oder unzureichendem Nachschub
Einsatzfahrzeug
ABC-Dekontaminationslastkraftwagen einschließlich Sprechfunkgerätesatz
LKW 7,5 t, geschlossen, Allradantrieb, Pritsche, Plane, Spriegel, hydraulische Ladebordwand
Einsatzpersonal:
6 + 6 = 12 (Doppelbesetzung)
Dekon-LKW "Personendekontamination" und "Gerätedekontamination"
Der Prototyp des Dekon-LKW ist ein LKW mit 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, einer Doppelkabine für sieben Personen einschließlich Fahrer, einer Pritschenlänge von 3,10 m
, Plane und Spriegel sowie einer Ladebordwand mit 1000 kg Hubkraft. Er ermöglicht den Transport des gesamten Einsatzpersonals sowie ein erleichtertes Be- und Entladen der Ausstattung.
Mit der mobilen Ausstattung des Dekon-LKW Personen (P) soll die Dekontamination von Einsatzpersonal und sonstigen Personen nahe der Einsatzstelle ermöglicht werden. Darüber hinaus kann die Ausstattung zur Unterstützung von stationären Dekontaminationen von Personen, z. B. in Notfallstationen, genutzt werden.
Die mobile Ausstattung des Dekon-LKW "Geräte" (G) soll die Dekontamination von Fahrzeugen, Großgerät und sonstiger Geräte- und Schutzausstattung nahe der Einsatzstelle ermöglichen, um die Einsatzbereitschaft auch bei Nachschubproblemen zu erhalten. Als wesentliche Ausstattungsteile sind geplant:
Wasserentnahmebehälter, flexibel
Duschzeltanlage, aufblasbar (P) bzw. Trocknungszelt (G)
Einzelpersonen-Duschzelle zur Vordekontamination (nur P)
Stromerzeuger
Wasserdurchlauferhitzer
Pumpen
Zeltheizgerät/Heißluftgebläse
Beleuchtungssatz
Wasserauffangbehälter
Quelle: Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz
Feedback