Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung)
DE - Landesrecht Brandenburg

Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung)

Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung)
vom 7. August 2006 ( GVBl.II/06, [Nr. 25] , S.438)
Auf Grund des § 32 Abs. 1a des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) verordnet
der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz:

§ 1 Umschreibung der Biotope, Festlegung der geschützten Ausprägung

Die nach § 32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes gesetzlich
geschützten Biotope werden wie folgt näher umschrieben. Ferner wird
festgelegt, in welcher Ausprägung sie geschützt sind.
1 Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche
1.1 Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich in der Regel durch einen gewundenen, nicht oder nur wenig begradigten Verlauf aus und haben unverbaute Ufer. Sie haben einen weitgehend ungestörten Kontakt zum Untergrund und weisen eine deutliche Fließrichtung und eine typische Pflanzen- und Tierwelt auf. Zum natürlichen oder naturnahen Fließgewässer gehören auch Altarme (vom Fließgewässer teilweise oder vollständig abgeschnittene, frühere Wasserläufe) sowie die angrenzenden überwiegend von Feuchtgrünland und typischen Gehölzen geprägten Auen. Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf: natürliche oder naturnahe Fließgewässer in ihrem gesamten Verlauf, welche oben genannte Charakteristik aufweisen, ausgenommen die naturfernen Abschnitte mit mehr als 20 Meter Länge; naturnahe Abschnitte fließender Gewässer (mit mehr als 20 Meter Länge) eines sonst vollständig oder teilweise begradigten oder verbauten Gewässers sowie eines künstlich geschaffenen Fließgewässers, welche oben genannte Charakteristik aufweisen; Bestände von Schwimmblattvegetation mit mehr als 50 Quadratmetern auf natürlichen oder naturnahen Fließgewässern sowie Röhrichtbestände mit mehr als 100 Quadratmetern in und an natürlichen oder naturnahen Fließgewässern; die in direktem Bezug zum Fließgewässer stehende, unmittelbare Umgebung wie naturnahe Prall- und Gleithänge, Kies-, Sand- und Schlammbänke, Flutrinnen oder regelmäßig überflutete Bereiche sowie unverbaute Altarme von Fließgewässern; Vordeichflächen sowie an nicht eingedeichten Gewässerabschnitten die angrenzenden Flächen, die in der Regel jährlich überschwemmt werden (HW1), soweit diese nicht bereits durch andere geschützte Biotope (zum Beispiel Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren etc.) abgedeckt sind; davon ausgenommen sind in ihrem Bestand geschützte Bauwerke (zum Beispiel versiegelte Flächen, Gebäude, Steganlagen). Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Röhrichte und Schwimmblattgesellschaften der Verbände Phragmition australis, Glycerio-Sparganion, Caricion elatae, Eleocharitio-Saggittarion, Ranunculion fluitantis und Nymphaeion albae; Schwimmdecken-Gesellschaften der Klasse Lemnetea minoris; Gesellschaften mit Unterwasserpflanzen (V Potamogetonion pectinati), verschiedene Gesellschaften der Mitteleuropäischen Wirtschaftswiesen (O Molinio-Arrhenatheretalia), feuchte Hochstaudenfluren des Verbandes Filipendulion ulmariae; Feuchtweiden und Flutrasen der Verbände Cynosurion cristati und Potentillion anserinae, Zweizahn-Ufergesellschaften der Klasse Bidentetea tripartitae; nitrophile Saumgesellschaften nasser bis frischer Standorte der Klasse Galio-Urticetea sowie weitere Gesellschaften der Feuchtwiesen (Nummer 2.5), Moore (Nummer 2.1) und Auwälder (Nummer 5.2). Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium microphyllum), Bachbunge (Veronica beccabunga), Wasserstern (Callitriche spp.), Wasserhahnenfuß (Ranunculus spp.), Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis), Große Teichrose (Nuphar lutea), Durchwachsenes und Spiegelndes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus, P. lucens), Gemeines Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Froschbiss (Hydrocharis morsusranae), Einfacher und Ästiger Igelkolben (Sparganium emersum, S. erectum), Berle (Berula erecta), Falt-Schwaden (Glyceria plicata), Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia), Zweizahn (Bidens spp.), Schilf (Phragmites australis), Echte Zaunwinde (Calystegia sepium), Wasser-Schwertlilie (Iris pseudacorus), Schlammling (Limosella aquatica). Für diesen Biotop besonders typische Tierarten sind: Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber albicus), Wasserspitzmaus (Neomys fodiens), Flussuferläufer (Actitis hypoleucos), Rapfen (Aspius aspius), Westgroppe (Cottus gobio), Bachneunauge (Lampetra planeri), Prachtlibelle (Calopteryx spec.), Bachflohkrebs (Gammarus pulex), Flussnapfschnecke (Ancyclus fluviatilis), Flussmuscheln (Unio spec.), Teichmuscheln (Anodonta spec.).
1.2 Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche Natürliche und naturnahe stehende Gewässer sind Seen, Kleingewässer, Weiher, Moorgewässer sowie künstlich geschaffene Gewässer wie Teiche, Kleinspeicher oder ständig wassergefüllte Abbaugruben aller Trophiestufen, deren Ufer nicht verbaut sind und die eine für den jeweiligen Gewässertyp (einschließlich ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche) typische Pflanzen- und Tierwelt aufweisen.
Der gesetzliche Schutz erstreckt sich auf:
natürliche oder naturnahe, stehende Gewässer mit typischen Pflanzen und Tieren und überwiegend unverbauten Ufern einschließlich ihrer gesamten Wasserfläche; davon ausgenommen sind bei Inkrafttreten dieser Verordnung bewirtschaftete Fischteiche mit Ausnahme der Röhrichte; temporär wasserführende Geländevertiefungen (zum Beispiel Tümpel, Lachen, Sölle etc.), die von dafür typischen Pflanzen- und Tierarten besiedelt sind; naturnahe Uferabschnitte (mit mehr als 20 Meter Länge) an sonst überwiegend naturfernen Standgewässern; künstlich geschaffene, aufgelassene, das heißt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht mehr im Abbaubetrieb befindliche Abbaugewässer mit naturnaher Ufer- oder Wasservegetation (zum Beispiel Torfstiche, Sand-, Kies-, Lehm-, Ton- und Mergelgruben, Steinbrüche etc.); an das Gewässer angrenzende, von Grünland, Röhrichten, Gehölzen und anderer typischer, gewässerbegleitender Vegetation geprägte Flächen, soweit dort grundwassernahe Bodenbildungen (voll hydromorphe Mineralböden und Moorböden) vorliegen und diese Flächen nicht bereits durch andere geschützte Biotope (zum Beispiel Feucht- und Nasswiesen, Hochstaudenfluren etc.) abgedeckt sind; davon ausgenommen sind in ihrem Bestand geschützte Bauwerke (zum Beispiel versiegelte Flächen, Gebäude, Steganlagen).
Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind:
siehe Fließgewässer (Nummer 1.1), außerdem zusätzlich: Teichbodenfluren der Klasse Littorelletea uniflorae (auf trockengefallenen Teichböden); Wasserschlauch-Gesellschaften der Klasse Utricularietea intermedio-minoris; in kalkreichen Abgrabungsseen und anderen nährstoffarmen Kleingewässern auch Armleuchteralgenrasen oder schwimmende Bestände des Brunnenmooses (Fontinalis antipyretica).
Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Schilf (Phragmites australis), Teichsimse (Schoenoplectus lacustris), Schmalblättriger und Breitblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia, T. latifolia), Gemeine Sumpfsimse (Eleocharis palustris), Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum), Kalmus (Acorus calamus), Binsen-Schneide (Cladium mariscus), Schwanenblume (Butomus umbellatus), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Ufer-Segge (Carex riparia), Weiße Seerose (Nymphaea alba), Gelbe Teichrose (Nuphar lutea), Laichkrautarten (Potamogeton spp.), Tausendblatt (Myriophyllum spp.), Gemeines und Zartes Hornblatt (Ceratophyllum demersum, C. submersum), Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus), Gifthahnenfuß (Ranunculus sceleratus), Wassernuss (Trapa natans), Wasser-Knöterich (Polygonum amphibium), Krebsschere (Stratiotes aloides), Wasserlinse (Lemna spp.), Strandling (Littorella uniflora). Für diesen Biotop besonders typische Tierarten sind: Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rohrsänger (Acrocephalus spp.), Wasserralle (Rallus aquaticus), Ringelnatter (Natrix natrix), diverse Fischarten (Pisces), Libellen (Odonata), Wasserspinne (Argyroneta aquatica), Sumpfdeckelschnecke (Viviparus viviparus), Rotbauchunke (Bombina bombina), Kreuzkröte (Bufo calamita), Kiemenfußkrebse (Branchiopoden).
2 Moore und Sümpfe, Landröhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Feuchtwiesen, Quellbereiche, Binnensalzstellen
2.1 Moore Moore sind von Regen- oder Mineralbodenwasser abhängige, durch die Ablagerung unterschiedlich starker Schichten von Mudden und Torfen entstandene Lebensräume. Im geologischen und bodenkundlichen Sinn sind Moore Torflagerstätten mit einer Mächtigkeit von mehr als 30 Zentimetern und einem Gehalt an organischer Substanz von mehr als 30 Prozent. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen auch alle Übergangsmoore und Braunmoosmoore mit moortypischer Vegetation und Niedermoore mit niedermoortypischer Vegetation mit mehr als 100 Quadratmetern. Niedermoore sind meist flachgründige Torfbildungen nährstoffreicherer Standorte. Entsprechend den bodenkundlichen Einstufungskriterien gelten als Niedermoore auch Böden mit bis zur Oberfläche anstehenden Mudden von einer Mächtigkeit von mehr als 20 Zentimetern, auch wenn diese von geringmächtigen mineralischen Schichten oder Torfschichten von weniger als 20 Zentimetern bedeckt sind. Braunmoosmoore sind mehr oder weniger kalkreiche Ausprägungen von Übergangs- und Niedermooren. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Hochmoorbulten-Gesellschaften der Klasse Oxycocco-Sphagnetea und Kleinseggen-Gesellschaften der Klasse Scheuchzerio-Caricetea nigrae; Braunmoosmoore mit Gesellschaften der Ordnung Tofieldietalia; Niedermoore (Seggen- und Röhrichtmoore) mit Kleinseggen-Sümpfen der Klasse Scheuchzerio-Caricetea nigrae sowie Röhrichten und Großseggen-Sümpfen der Klasse Phragmitetea; Moorgehölze mit Weidengebüschen des Verbandes Frangulo-Salicion auritae. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Torfmoose (Sphagnum spp.), Sonnentau (Drosera spp.), Gemeine Moosbeere (Oxycoccus palustris), Rosmarinheide (Andromeda polifolia), Schmalblättriges und Scheidiges Wollgras (Eriophorum angustifolium, E. vaginatum), Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba), Blasenbinse (Scheuchzeria palustris), Fadensegge (Carex lasiocarpa), Haarmützenmoos (Polytrichum commune, P. strictum), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), Gemeine Natternzunge (Ophioglossum vulgatum), Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus), Steifblättriges und Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata, D. majalis), Sumpfwurz (Epipactis palustris).
2.2 Sümpfe Sümpfe sind überwiegend baumfreie, teils gebüschreiche, von Sumpfpflanzen dominierte Lebensgemeinschaften auf mineralischen bis organischen Nassböden (mit einem Anteil organischer Substanz von weniger als 30 Prozent), die durch Oberflächen-, Quell- oder hoch anstehendes Grundwasser geprägt sind. Verbreitete Vegetationseinheiten sind feuchte Hochstaudenfluren, Kleinseggensümpfe, Großseggenriede und feuchte Weidengebüsche. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Flächen mit mehr als 100 Quadratmetern, in denen mindestens fünf besonders typische Pflanzenarten der Moore, Feuchtwiesen, seggen- und binsenreichen Nasswiesen oder Röhrichte regelmäßig vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent der vegetationsbedeckten Fläche einnehmen. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: zahlreiche Gesellschaften der Moore (Nummer 2.1), Feuchtwiesen (Nummer 2.5), seggen- und binsenreichen Nasswiesen (Nummer 2.4) und Röhrichte (Nummer 2.3); Kleinseggensümpfe des Verbandes Caricion nigrae; feuchte Weidengebüsche der Klasse Carici-Salicetea cinereae, zum Teil auch der Klasse Rubo-Salicetea purpureae. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Grau- und Ohrweide (Salix cinerea, S. aurita), Sumpffarn (Thelypteris palustris), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara) sowie weitere Arten der Moore (Nummer 2.1), Feuchtwiesen (Nummer 2.5), seggen- und binsenreichen Nasswiesen (Nummer 2.4) sowie Landröhrichte (Nummer 2.3).
2.3 Landröhrichte Landröhrichte sind dominante Bestände einzelner oder mehrerer Röhrichtarten auf moorigen bis anmoorigen oder sumpfigen und sonstigen, sich dauernd oder zeitweise durch flurnahe Grundwasserstände auszeichnenden Landstandorten. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Röhrichtflächen mit mehr als 100 Quadratmetern auf moorigen bis anmoorigen, sumpfigen oder sonstigen Landstandorten (Landröhrichte) sowie Grünlandflächen (auch aufgelassene) mooriger, anmooriger, sumpfiger oder sonstiger Standorte, in denen eine oder mehrere Röhrichtarten mindestens 25 Prozent der Fläche decken. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Röhrichtgesellschaften der Verbände Glycerio-Sparganion und Phragmition. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Schilf (Phragmites australis), Wasserschwaden (Glyceria maxima), Ästiger Igelkolben (Sparganium erectum), Sumpfsegge (Carex acutiformis).
2.4 Seggen- und binsenreiche Nasswiesen Seggen- und binsenreiche Nasswiesen sind von hochwüchsigen Seggen und/oder Binsen beherrschte, unregelmäßig oder spät beziehungsweise nicht jährlich gemähte Großseggen- und Streuwiesen sowie sonstige Binsen- und Seggenbestände auf nassen anmoorigen oder moorigen Gley- und anderen Nassstandorten. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Nasswiesen mit mehr als 100 Quadratmetern, auf denen mindestens drei besonders typische Arten regelmäßig vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent der Fläche decken. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Großseggenrieder des Verbandes Magnocaricion; nährstoffreiche Nasswiesen des Verbandes Calthion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Schlank- und Sumpfsegge (Carex gracilis, C. acutiformis), Rispen- und Schwarzschopf-Segge (Carex paniculata, C. appropinquata), Flatterbinse und Knäuelbinse (Juncus effusus, J. conglomeratus), Spitzblütige und Stumpfblütige Binse (Juncus acutiflorus, J. subnodulosus), Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria), Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre).
2.5 Feuchtwiesen Feuchtwiesen sind durch ein- bis zweischürige Mahd bewirtschaftete Wiesen feuchter Standorte auf Anmoor, Moor oder mineralischem Boden mit unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die sich aus den unten genannten, heute sehr selten gewordenen Pflanzengesellschaften zusammensetzen. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen artenreiche Wiesen oder gelegentlich beweidete Flächen feuchter Standorte mit mehr als 250 Quadratmetern, in denen mindestens zehn besonders typische Pflanzenarten nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen oder besonders typische Arten mindestens 25 Prozent der Fläche decken sowie hochstaudenreiche Auflassungsstadien von artenreichen Wiesen und Weiden, die den genannten Kriterien entsprechen, pflanzensoziologisch jedoch bereits den feuchten Hochstaudenfluren zugerechnet werden. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Pfeifengraswiesen des Verbandes Molinion caeruleae; Feuchtwiesen mehr oder weniger nährstoffreicher Standorte des Verbandes Calthion palustris; wechselfeuchte Wiesen der Verbände Deschampsion caespitosae und Cynosurion cristati; feuchte Hochstaudenfluren des Verbandes Filipendulion ulmariae; Binsengesellschaften des Verbandes Juncion squarrosi. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Pfeifengras (Molinia caerulea), Prachtnelke (Dianthus superbus), Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe), Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica), Purgier-Lein (Linum catharticum), Färberscharte (Serratula tinctoria), Weidenblättriger Alant (Inula salicina), Kümmelsilge (Selinum carvifolium), Brenndolde (Cnidium dubium), Kohl- und Sumpf-Kratzdistel (Cirsium oleraceum, C. palustre), Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Wiesen- und Hirse-Segge (Carex nigra, C. panicea), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis palustris), Gemeines Hornkraut (Cerastium holosteoides), Vielblütige Hainsimse (Luzula multiflora), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Bach-Nelkenwurz (Geum rivale), Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis), Trollblume (Trollius europaeus), Großer Klappertopf (Rhinanthus serotinus), Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis), Wiesenknöterich (Bistorta officinalis), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria), Gemeiner Blutweiderich (Lythrum salicaria), Sumpf- und Wiesen-Platterbse (Lathyrus palustris, L. pratensis), Glatthafer (Arrhenaterum elatius), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis), Weißes Labkraut (Galium album).
2.6 Quellbereiche Quellen sind natürliche, meist örtlich begrenzte Grundwasseraustritte an der Erdoberfläche, die dauerhaft oder zeitweise Wasser führen. Der Quellbereich umfasst die typische quellwasserbeeinflusste Vegetation der Umgebung in Form von Quellfluren, Kleinseggensümpfen, Niedermooren, Nasswiesen, feuchten Staudenfluren oder Quellwäldern. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle natürlichen Quellwasseraustritte unabhängig von Größe und Ausprägung der Vegetation, Reste einstiger Quellwasseraustritte neben Quellfassungen sowie verbaute Quellaustritte mit quelltypischer Umgebung. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Quellflur-Gesellschaften der Klasse Montio-Cardaminetea; Großseggenrieder des Verbandes Magnocaricion; Kleinseggensümpfe des Verbandes Caricion nigrae; Feuchtwiesen der Ordnung Molinietalia; Quellwälder des Verbandes Alno-Ulmion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Wechselblättriges Milzkraut (Chrysosplenium alternifolium), Einreihige Brunnenkresse (Nasturtium microphyllum), Bachbunge (Veronica beccabunga), Berle (Berula erecta).
2.7 Binnensalzstellen Salzstellen (Binnensalzstellen) sind durch salzhaltiges Wasser beeinflusste, meist als Feuchtgrünland ausgebildete Standorte mit salzliebenden oder -toleranten Pflanzenarten. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle natürlichen Binnensalzstellen unabhängig von ihrer Flächengröße und der Anzahl vorkommender salzliebender oder -toleranter Arten. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Salzrasen und Salzwiesen-Gesellschaften der Klasse Asteretea tripolii; Brackwasser und Salzröhrichte des Verbandes Bolboschoenion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Strand-Milchkraut (Glaux maritima), Salz-Binse (Juncus gerardii), Salz-Aster (Aster tripolium), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Gemeine Strandsimse (Bolboschoenus maritimus), Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani), Einspelzige Sumpfsimse (Eleocharis uniglumis), Entferntährige Segge (Carex distans), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris).
3 Borstgras- und Trockenrasen, offene Binnendünen, offene natürliche oder aufgelassene Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Lesesteinhaufen, offene Felsbildungen
3.1 Borstgrasrasen Borstgrasrasen sind ungedüngte, nährstoffarme, oft unregelmäßig gemähte oder beweidete Rasen auf stark sauren, mäßig trockenen bis feuchten Standorten mit dominanten Beständen des Borstgrases (Nardus stricta). Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle Borstgrasrasen mit mehr als 25 Quadratmetern, in denen neben dem Borstgras mindestens eine weitere besonders typische Art vorkommt. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Borstgrasrasen der Klasse Nardetea strictae. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Borstgras (Nardus stricta), Arnika (Arnica montana), Gemeines Kreuzblümchen (Polygala vulgaris), Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica), Blutwurz (Potentilla erecta).
3.2 Trockenrasen Trockenrasen sind ungedüngte, meist kurzrasige oder lückige Grasfluren auf basenarmen bis basenreichen trockenen und warmen Böden (Sandtrockenrasen oder Kalktrockenrasen). Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Sandtrockenrasen mit mehr als 250 Quadratmetern unabhängig von ihrem Entwicklungsstadium, also auch offene, nahezu vegetationsfreie Sandflächen mit Trockenrasen-Pionierfluren, Trockenrasenstreifen an Weg-, Wald- und Feldrändern und in Nachbarschaft anderer Biotoptypen unabhängig von ihrer Bewirtschaftung sowie aufgelassenes Grasland und Hochstaudenfluren mit charakteristischen Arten der Trockenrasen, sofern der Anteil der besonders typischen Arten an der Gesamtartenzahl oder Vegetationsbedeckung mindestens 25 Prozent ausmacht. Weiterhin unterliegen dem Schutz alle basiphilen (kalkliebenden), kontinentalen bis subkontinentalen Trocken- und Halbtrockenrasen mit mehr als 25 Quadratmetern, in denen mindestens eine besonders typische Art auf der Fläche regelmäßig vorkommt sowie Staudenfluren und -säume trockenwarmer Standorte mit mehr als 100 Quadratmetern als Sukzessionsstadien verschiedener Trockenrasengesellschaften. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Silbergras-Pionierrasen des Verbandes Corynephorion canescentis; Blauschillergras-Rasen des Verbandes Koelerion glauca; Grasnelken-Fluren des Verbandes Armerion elongatae; Kleinschmielenrasen des Verbandes Thero-Airion; basiphile Trockenrasen, kontinental getönte Trocken- und Halbtrockenrasen und Steppenrasen der Verbände Festuco-Brometea, Bromion, Mesobromion, Festuco-Stipion und Cirsio-Brachypodion; Staudenfluren und -säume trockenwarmer Standorte mit Gesellschaften der Klasse Trifolio-Geranietea sanguinei. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Silbergras (Corynephorus canescens), Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium), Raublatt-Schwingel (Festuca brevipila), Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella), Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Ausdauernder und Einjähriger Knäuel (Scleranthus perennis, S. annuus), Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Frühlings-Spergel (Spergula morisonii), Blau-Schillergras (Koeleria glauca), Berg-Sandknöpfchen (Jasione montana), Gemeine Grasnelke (Armeria elongata), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense), Feld-Beifuß (Artemisia campestris), Sand-Segge (Carex arenaria), Heide- und Kartäuser-Nelke (Dianthus deltoides, D. carthusianorum), Ohrlöffel-Leimkraut (Silene otites), Pfriemengras und Echtes Federgras (Stipa capillata, S. pennata agg.), Adonisröschen (Adonis vernalis), Graue Skabiose (Scabiosa canescens), Blut-Storchschnabel (Geranium sanguineum), Schmalblättrige Vogelwicke (Vicia tenuifolia), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Niedrige Segge (Carex humilis), Mittleres Vermeinkraut (Thesium linophyllon), Großes Windröschen (Anemone sylvestris), Sibirische und Bologneser Glockenblume (Campanula sibirica, C. boloniensis), Gemeine Sommerwurz (Orobanche caryophyllacea), Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla pratensis), Steppen-Fahnenwicke (Oxytropis pilosa), Sand-Fingerkraut (Potentilla arenaria), Goldhaar-Aster (Aster linosyris), Großblütige Braunelle (Prunella grandiflora), Steppen-Lieschgras (Phleum phleoides), Hirschwurz (Peucedanum cervaria), Knack-Erdbeere (Fragaria viridis).
3.3 Offene Binnendünen Offene Binnendünen sind durch den Wind aufgeschüttete Sandablagerungen des Binnenlandes mit offenen Sandflächen oder Vegetation der Trockenrasen und Heiden. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle offenen Binnendünenflächen mit einer Mächtigkeit der Düne von mindestens 1 Meter sowie mit mindestens 250 Quadratmeter Fläche, bei denen die Gehölzbedeckung höchstens 30 Prozent beträgt. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: siehe Trockenrasen (Nummer 3.2) und Heiden (Nummer 3.5). Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: siehe Trockenrasen (Nummer 3.2) und Heiden (Nummer 3.5).
3.4 Offene natürliche oder aufgelassene Lehm- und Lösswände Lehm- und Lösswände sind Steilhänge aus sandig-lehmigem bis tonigem Material. Die Steilhänge können sowohl vegetationslos als auch mit schütteren Gras- und Staudenfluren oder Pioniergehölzen bewachsen sein. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle Lehm- und Lösswände mit mehr als 2 Meter Höhe oder Breite unabhängig von der Vegetationsbedeckung und Entstehung. Ausgenommen sind Lehm- und Lösswände auf Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten sind: keine speziellen Vegetationseinheiten oder Pflanzenarten, vor allem verschiedene Moose und Erdflechten.
3.5 Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden Zwergstrauchheiden sind dominante Bestände typischer Heidearten (Besenheide, Glockenheide). Ginsterheiden sind in Brandenburg von Besenginster (Sarothamnus scoparius) geprägt, andere Ginsterarten sind mehr oder weniger selten. Als Wacholderheiden und -gebüsche werden vom Gemeinen Wacholder (Juniperus communis) geprägte, lichte Gebüsche über zumeist sauren Standorten bezeichnet. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Heideflächen mit mehr als 100 Quadratmetern mit Vorkommen mindestens einer charakteristischen Heideart (Calluna, Sarothamnus, Genista), die einzeln oder in Summe mehr als 25 Prozent der Vegetationsbedeckung ausmachen, Feucht- und Moorheiden mit Erica tetralix (Glockenheide) unabhängig von ihrer Größe sowie Wacholderbestände mit mindestens fünf in räumlichem Zusammenhang stehenden Büschen. Für diesen Biotoptyp typische Pflanzengesellschaften sind: subatlantische Ginsterheiden des Verbandes Genistion pilosae; Glockenheide-Feuchtheiden des Verbandes Ericion tetralicis; Besenginster-Gebüsche des Verbandes Ulici-Sarothamnion; Beerstrauch-Wacholder-Gebüsche des Verbandes Vaccinio-Juniperion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Heidekraut (Calluna vulgaris), Besenginster (Sarothamnus scoparius), Haar-Ginster (Genista pilosa), Draht-Schmiele (Avenella flexuosa), Silbergras (Corynephorus canescens), Gemeiner Wacholder (Juniperus communis), Glockenheide (Erica tetralix).
3.6 Lesesteinhaufen Als Lesesteinhaufen werden die meist in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen abgelagerten Ansammlungen von Feldsteinen bezeichnet. Nicht selten sind Lesesteinansammlungen als Steinwälle entlang von Waldkanten oder von Wegen, kombiniert mit Hecken oder Baumreihen, zu finden. Oft sind sie von Gehölzen oder Staudenfluren überwachsen, nur jüngere Ansammlungen sind noch weitgehend vegetationsfrei. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Lesesteinhaufen von mindestens 2 Quadratmeter Größe und Lesesteinwälle mit einer Länge von mindestens 5 Metern unabhängig von ihrer Breite und ihrem Bewuchs; davon ausgenommen sind Steinansammlungen auf Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten sind: keine speziellen Vegetationseinheiten oder Pflanzenarten.
3.7 Offene Felsbildungen Offene Felsbildungen sind natürlich entstandene oder anthropogen bedingte Felsen und Felswände. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche, aus dem Boden ragende Felsen ohne Mindestfläche und unabhängig von ihrer Vegetation, Aufschlüsse von Felsgestein in Steinbrüchen. Ausgenommen sind offene Felsbildungen auf Flächen, die einem bei Inkrafttreten dieser Verordnung zugelassenen Abbaubetrieb unterliegen. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Vegetation meist sehr lückig, bestehend aus Moosen und Flechten, lückigen Trockenrasen, Farnen und Sträuchern oder lückigen Baumbeständen. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Moose und Flechten, einzelne Arten der Trockenrasen (Nummer 3.2).
4 Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Streuobstbestände
4.1 Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte Als Gebüsche trockenwarmer Standorte werden Gebüsche auf mehr oder weniger trockenen Standorten bezeichnet, die als Sukzessionsstadien von Trockenrasen zu wärmegetönten Wäldern überleiten. Als Wälder trockenwarmer Standorte sind vor allem Eichenmischwälder mit einer artenreichen Krautschicht an flachgründigen und südexponierten Stellen zu zählen. Sie sind mitunter niederwüchsig oder buschartig und zum Teil aus ehemaligen Niederwäldern hervorgegangen. Als Kiefern-Trockenwälder oder Kiefern-Steppenwälder werden von Kiefern beherrschte, lichte Wälder trockenwarmer Standorte mit einer artenreichen Krautflora bezeichnet. Die artenarmen Flechten-Kiefernwälder und -forsten mit einem hohen Strauchflechtenanteil sind in Brandenburg auf trockene und sehr nährstoffarme Sandstandorte der Binnendünen und Talsandflächen beschränkt. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen Bestände mit einer Fläche von mehr als 100 Quadratmetern (Gebüsche) beziehungsweise von mehr als 400 Quadratmetern (Wälder), in denen eine der unten genannten Pflanzengesellschaften mindestens 50 Prozent deckt und in denen neben den charakteristischen Gehölzarten mindestens zwei besonders typische Arten der Bodenflora nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen. Gehölzreiche Sukzessionsstadien von Trockenrasen unterschiedlicher Ausprägung sind ab einem Gehölzanteil von über 30 Prozent als Trockengebüsche geschützt. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Trockengebüsche mit Gesellschaften des Verbandes Berberidion vulgaris; Eichenwälder trockenwarmer Standorte mit Verbänden der Klasse Peucedano-Quercetea; Kiefern-Trockenwälder mit Gesellschaften der Klasse Pulsatillo-Pinetea; Flechten-Kiefernwälder und -forsten mit dem Verband Cladonio-Pinion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Schlehe (Prunus spinosa), Purgier-Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Weißdorn (Crataegus spec.), Traubeneiche (Quercus petraea), Gemeine Kiefer (Pinus sylvestris), Heidekraut (Calluna vulgaris), Große Fetthenne (Sedum maximum), Dolden-Habichtskraut (Hieracium umbellatum), Schmalblätt-riges Rispengras (Poa angustifolia), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Rentier-Flechten (Cladonia spp.).
4.2 Streuobstbestände Streuobstbestände sind flächige Bestände langlebiger, starkwüchsiger und großkroniger Obstbäume mit landschaftsprägender Bedeutung. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen flächige Obstbestände mit mindestens 15 in räumlichem Zusammenhang stehenden langlebigen, starkwüchsigen und großkronigen Obstbäumen (Mittel- oder Hochstämme) mit überwiegend grünlandartigem Unterwuchs unabhängig von ihrem Alter und ihrer Vitalität; ausgenommen sind Obstbestände in einem Hausgarten bis zu einer Größe von 0,25 Hektar. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften/typische Pflanzenarten sind: Bei Streuobstwiesen handelt es sich um stark kulturgeprägte Biotope. Kennzeichnend sind Obstbaumarten (oft alte Regionalsorten von Apfel, Birne, Kirsche und Pflaume). Im Unterwuchs herrschen Arten der Frischwiesen, Trockenrasen und Staudenfluren vor.
5 Bruch-, Sumpf-, Moor-, Au-, Schlucht- und Hangwälder sowie Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften
5.1 Bruch-, Sumpf- und Moorwälder Hierunter werden alle Wälder auf sehr nassen, anmoorigen bis moorigen Standorten unterschiedlicher Trophie zusammengefasst. Kiefern-Moorwälder sind auf nährstoff- und basenarmen, moorigen oder seltener anmoorigen Standorten zu finden. Sie entstehen durch natürliche Sukzession aus offenen Moorgesellschaften und haben mit diesen zumeist noch mehrere Pflanzenarten gemeinsam. Kennzeichnend sind die Vorkommen verschiedener Zwergsträucher aus der Familie der Heidekrautgewächse (Ericaceae). Birken-Moorwälder und Birken-Bruchwälder kommen auf nährstoff- und basenarmen Moorstandorten vor. Erlen-Bruchwälder sind als natürliche Waldgesellschaften auf nährstoff- und basenreicheren, moorigen oder anmoorigen Standorten charakteristisch. Sie können durch Nutzungsauflassung von Feuchtwiesen neu entstehen. Erlen-Eschen-Wälder stocken in Bachauen und Moorniederungen sowie an feuchten, flach abfallenden und quellwasserbeeinflussten Hängen, welche zeitweilig überflutet oder durch sehr hohe Grundwasserstände geprägt sind. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche und standortgerecht aufgeforstete Bestände von Erlen, Kiefern, Birken oder Eschen (Kiefern- und Birken-Moorwälder mit mehr als 500 Quadratmetern, Erlen-Bruch- und Erlen-Eschen-Wälder mit mehr als 1 000 Quadratmetern) auf moorigen bis anmoorigen, sumpfigen oder quelligen Standorten, die sich einer der genannten Pflanzengesellschaften zuordnen lassen, mindestens 50 Prozent der Fläche decken und in denen neben den charakteristischen Gehölzarten mindestens zwei besonders typische Pflanzenarten nicht nur in Einzelexemplaren vorkommen. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Kiefern- und Birkenmoorwälder des Verbandes Vaccinio uliginosi-Pinion; Erlen-Bruchwälder der Klasse Alnetea glutinosae; Erlen- und Eschen-Wälder des Verbandes Alno-Ulmion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Moorbirke (Betula pubescens), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Faulbaum (Frangula alnus), Sumpfporst (Ledum palustre), Rauschbeere (Vaccinium uliginosum), Moosbeere (Vaccinium oxycoccus), Torfmoose (Sphagnum spp.), Scheidiges und Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum vaginatum, E. angustifolium), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Sumpffarn (Thelypteris palustris), Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre), Langährige Segge (Carex elongata), Sumpfreitgras (Calamagrostis canescens), Gemeiner Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris).
5.2 Auwälder Als Weichholz-Auwälder werden von Weiden und Pappeln geprägte Gehölze an nährstoffreichen Standorten der Flussauen bezeichnet. Hartholz-Auwälder sind von Eichen, Ulmen, Eschen und Bergahorn geprägte Wälder gelegentlich oder periodisch überfluteter, nährstoffreicher Standorte in größeren Flussauen. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen geschlossene Bestände von besonders typischen Gehölzen der Weichholz-Auwälder mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen Gehölze mindestens 25 Prozent der Fläche decken, geschlossene Bestände von besonders typischen Gehölzen der Hartholz-Auwälder mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen Gehölze mindestens 50 Prozent der Fläche decken sowie gemischte Gehölzbestände mit mehr als 400 Quadratmetern in Flussauen, in denen die besonders typischen Auwaldgehölze mit mindestens 50 Prozent am Bestandsaufbau beteiligt sind. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Weichholz-Auwälder des Verbandes Salicion albae; Hartholz-Auwälder des Verbandes Alno-Ulmion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Silber- und Purpur-Weide (Salix alba, Salix X purpurea), Schwarz-Pappel (Populus nigra), Stieleiche (Quercus robur), Flatter-Ulme (Ulmus laevis), Kratzbeere (Rubus caesius), Giersch (Aegopodium podagraria), Scharbockskraut (Ranunculus ficaria), Gundermann (Glechoma hederacea), Große Brennessel (Urtica dioica), Busch-Windröschen (Anemone nemorosa).
5.3 Schlucht- und Hangwälder (Ulmen-)Hangwälder sind von Ulmen und Hainbuchen geprägte Wälder und Gehölze, die in Brandenburg meist in Kontakt mit Au- und Bruchwäldern an frischen, nährstoffreichen Hangstandorten vor allem des Odertales beziehungsweise Oderbruchs vorkommen. Hang- und Schluchtwälder des Verbandes Tilio-Acerion sind auf wenige Sonderstandorte beschränkt. In Strauch- und Krautschicht dominieren nitrophile Arten. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen natürliche und standortgerecht aufgeforstete Bestände von Ulmen- oder Hainbuchenwäldern an Hangstandorten mit mehr als 400 Quadratmetern, in denen die charakteristischen Gehölzarten mit mindestens 50 Prozent am Bestandsaufbau beteiligt sind. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Hainbuchen-Ulmen-Hangwälder des Verbandes Carpino-Ulmion; Linden-Ahorn-Schluchtwälder des Verbandes Tilio-Acerion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: Feld-Ulme und Berg-Ulme (Ulmus minor, U. glabra), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Wald-Zwenke (Brachypodium sylvaticum), März-Veilchen (Viola odorata), Mittlerer Lerchensporn (Corydalis intermedia), Moschuskraut (Adoxa moschatellina).
5.4 Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften Restbestockungen anderer natürlicher Waldgesellschaften sind Baumbestände, in denen Vegetationszusammensetzung und -schichtung einer für den jeweiligen Standort als natürlich anzusehenden Waldgesellschaft entsprechen. Dem gesetzlichen Schutz unterliegen somit naturnahe Bestände mit mehr als 1 000 Quadratmetern, deren Baumartenzusammensetzung zu mindestens 90 Prozent einer natürlichen Waldgesellschaft entspricht und der Anteil der nicht eingebürgerten Baumarten nicht mehr als 5 Prozent beträgt. Die Entstehung des jeweiligen Bestandes ist für den Schutz unerheblich. Es kann sich sowohl um tatsächliche Reste „natürlicher Wälder“ als auch um forstlich begründete oder forstlich beeinflusste Bestände handeln. In den gesetzlichen Schutz einbezogen sind Vorwaldstadien, insbesondere Kiefern- und Eichenvorwälder trockener Standorte sowie Eichenvorwälder reicherer Standorte. Für diesen Biotop typische Pflanzengesellschaften sind: Buchenwälder bodensaurer Standorte mit Gesellschaften der Verbände Luzulo-Fagion, Myrtillo-Fagion und Dicrano-Fagion; Buchenwälder mittlerer Standorte mit dem Verband Asperulo-Fagion; Buchenwälder kalkreicher Standorte mit dem Verband Cephalanthero-Fagion; Eichen-Hainbuchenwälder mit den Verbänden Carpinion betuli und Dactylido-Carpinion; Eichenmischwälder bodensaurer Standorte der Verbände Molinio-Quercion, Agrostio-Quercion und Dicrano-Quercion; frische bis mäßig trockene Eichenmischwälder mit den Verbänden Agrostio-Quercion und Dicrano-Quercion; Zwergstrauch-Kiefernwälder und -forsten mit dem Verband Dicrano-Pinion; natürliche Fichtenwälder mit dem Verband Vaccinio-Piceion. Für diesen Biotop besonders typische Pflanzenarten sind: in Buchenwäldern: Rot-Buche (Fagus sylvatica), Zweiblättrige Schattenblume (Maianthemum bifolium), Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis), Christophskraut (Actaea spicata), Haar-Hainsimse (Luzula pilosa), Pillen-Segge (Carex pilulifera), Rotes Waldvöglein (Cephalanthera rubra); in Eichen-Hainbuchen-Wäldern: Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Wald-Sauerklee (Oxalis acetosella), Busch-Windröschen (Anemone nemorosa), Goldnessel (Galeobdolon luteum), Maiglöckchen (Convallaria majalis); in Eichenmischwäldern: Stieleiche und Traubeneiche (Quercus robur, Q. petraea), Pfeifengras (Molinia caerulea), Weiches Honiggras (Holcus mollis), Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pratense), Hain-Rispengras (Poa nemoralis); in Zwergstrauch-Kiefernwäldern: Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Heidekraut (Calluna vulgaris), Gabelzahnmoos (Dicranum scoparium); in natürlichen Fichtenwäldern: Wolliges Reitgras (Calamagrostis villosa), Europäischer Siebenstern (Trientalis europaea), Roter Holunder (Sambucus racemosa).

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 7. August 2006
Der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke
Markierungen
Leseansicht