Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
DE - Landesrecht Brandenburg

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
vom 29. April 1998 (GVBl.II/98, [Nr. 15], S.394) zuletzt geändert durch Artikel 16 der Verordnung vom 29. Januar 2014 ( GVBl.II/14, [Nr. 05] )
Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. I S. 140), verordnet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung:

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Städten Friesack, Premnitz, Rathenow und Rhinow und den Gemeinden Bamme, Barnewitz, Berge, Bergerdamm, Böhne, Brädikow, Buckow, Buschow, Bützer, Damme, Döberitz, Ferchesar, Garlitz, Görne, Göttlin, Gräningen, Groß Behnitz, Großderschau, Grußwudicke, Grütz, Gülpe, Haage, Hohennauen, Jerchel, Klein Behnitz, Kleßen, Kotzen, Kriele, Landin, Lipe, Milow, Mögelin, Möthlitz, Möthlow, Mützlitz, Nennhausen, Neuwerder, Nitzahn, Parey, Paulinenaue, Pessin, Retzow, Ribbeck, Schönholz, Selbelang, Semlin, Senzke, Spaatz, Stechow, Steckelsdorf, Stölln, Strodehne, Vieritz, Vietznitz, Wachow, Wagenitz, Warsow, Wassersuppe, Witzke, Wolsier und Zachow im Landkreis Havelland; in der Stadt Neustadt und den Gemeinden Betzin, Breddin (nur Ortsteile), Brunne, Dechtow, Deutschhof, Dreetz, Hohenofen, Karwesee, Königshorst, Lentzke, Lohm, Roddahn, Sieversdorf, Stüdenitz und Zernitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin; in der Stadt Pritzerbe und den Gemeinden Brielow, Butzow, Fohrde, Gortz, Hohenferchesar, Ketzür, Lünow, Marzahne, Päwesin, Radewege, Roskow und Weseram im Landkreis Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Westhavelland".

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von rund 136 071 Hektar und umfaßt die Untere Havelniederung, das Rhinower Ländchen, das Friesacker Ländchen, das Nennhausener Ländchen, den Zootzen, das Untere Rhinluch, das Havelländische Luch, die westliche Nauener Platte und die Beetzseekette.
Eine Kartenskizze zur Orientierung über die Lage des Landschaftsschutzgebietes
ist dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügt.
(2)
Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in den in Anlage 2 dieser Verordnung aufgeführten
Karten mit ununterbrochener Linie eingezeichnet. Als Grenze gilt, mit Ausnahme
der im Folgenden aufgeführten Karten, der äußere Rand dieser Linie; für die in
Anlage 2 Nr. 2 Blattnummern 3, 7, 12, 13, 28 und 29 sowie in Anlage 2 Nr. 3.2.2,
3.3.2 und 3.4.2 aufgeführten Karten gilt der innere Rand dieser Linie. Die in
Anlage 2 Nr. 1 dieser Verordnung aufgeführte topografische Übersichtskarte im
Maßstab 1 : 100 000 dient der räumlichen Einordnung des
Landschaftsschutzgebietes. Die Verortung im Gelände ermöglichen die in Anlage 2
Nr. 2 aufgeführten 33 topografischen Karten im Maßstab 1 : 25 000.
Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Einzeichnung in den in Anlage 2 Nummer
3.1, 3.2.1, 3.3.1 und 3.4.1 aufgeführten 392 Flurkarten und in den in Anlage 2
Nummer 3.2.2, 3.3.2 und 3.4.2 aufgeführten 19 Liegenschaftskarten.
(3)
(aufgehoben)
(4) Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie bei den Landkreisen Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark und der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, untere Naturschutzbehörden, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck ist
die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere
durch den Erhalt von Niedermooren,
in den periodisch überfluteten Niederungslandschaften,
in den grundwassernahen Bereichen von Elb- und Havelauen,
durch die Vernetzung von Biotopen durch Erhalt bzw. Neupflanzung von Strukturelementen in der Offenlandschaft, wie Feldgehölzen und Solitären,
wegen der Bedeutung überwiegender Teile des Gebietes als Klimaausgleichs- und Frischluftentstehungsgebiet,
durch den Schutz der Böden vor Überbauung, Degradierung, Abbau und Erosion;
die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes einer eiszeitlich und nacheiszeitlich geprägten, brandenburgtypischen Kulturlandschaft, insbesondere
der Vielfalt von Strukturen aus glazial geformten Grund-, End- und Stauchmoränen sowie postglazial sedimentierten Talsand- und Elbauenlehmflächen, Dünen äolischer Herkunft und überwiegend in historischer Zeit gewachsener Niedermoore,
der abwechslungsreichen Kulturlandschaft mit Gewässern, Grünland, Äckern und geschlossenen Waldungen,
der unzersiedelt gebliebenen ländlichen Räume,
der Still- und Fließgewässer,
der in § 2 Abs. 1 genannten, überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Ländchen;
die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen seiner besonderen Bedeutung für die naturverträgliche und naturorientierte Erholung unter anderem im Einzugsbereich von Berlin und Brandenburg.

§ 4 Verbote, Genehmigungsvorbehalte

(1) Vorbehaltlich der nach § 5 dieser Verordnung zulässigen Handlungen sind in dem Landschaftsschutzgebiet gemäß § 22 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes folgende Handlungen verboten:
nicht oder gering entwässerte intakte Niedermoore (Norm-Niedermoore) landwirtschaftlich zu nutzen, soweit nicht Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde vorliegen,
die als Grünland zu nutzenden Niedermoore (nicht Mulm-Niedermoore) in Ackerzwischennutzung zu nehmen oder turnusmäßig in Zeiträumen unter 6 Jahren umzubrechen;
Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Gebüsche, Feldgehölze, Ufergehölze, Röhrichte und Findlinge zu beschädigen oder zu beseitigen;
(2) Sonstige Handlungen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu
verändern, den Naturhaushalt zu schädigen, das Landschaftsbild zu beeinträchtigen oder sonst dem besonderen Schutzzweck zuwiderzulaufen, bedürfen
der Genehmigung. Der Genehmigung bedarf insbesondere, wer beabsichtigt,
bauliche Anlagen, die einer öffentlich-rechtlichen Zulassung oder Anzeige bedürfen, zu errichten oder wesentlich zu verändern;
die Bodengestalt zu verändern, die Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
Plakate und Werbeanlagen aufzustellen oder anzubringen, ausgenommen zur saisonalen Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte;
Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen; dies gilt nicht für die festgeschriebene Regattastrecke auf dem Beetzsee, für eine Regatta im Jahr über maximal zwei Tage in der Zeit vom 1. August bis 30. September jeden Jahres;
außerhalb öffentlich-rechtlich zugelassener und gekennzeichneter Plätze sowie Hausgärten zu lagern, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen;
Bodenbestandteile abzubauen.
(3) Die Genehmigung nach Absatz 2 ist, unbeschadet anderer Rechtsvorschriften, auf Antrag von der unteren Naturschutzbehörde zu erteilen, wenn die beabsichtigte Handlung den Charakter des Gebietes nicht verändert und dem besonderen Schutzzweck nicht oder nur unerheblich zuwiderläuft. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Flächen im Geltungsbereich eines
Bauleitplans, für die eine bauliche oder sonstige dem Schutzzweck
widersprechende Nutzung dargestellt oder festgesetzt ist, sofern das für
Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Ministerium diesen Darstellungen
oder Festsetzungen zugestimmt hat. Diese Flächen sind im Bauleitplan in
geeignetem Maßstab kartografisch darzustellen.

§ 5 Zulässige Handlungen

Entgegen § 4 dieser Verordnung bleiben zulässig:
die im Sinne des § 11 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, dass § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 gelten;
die im Sinne des § 11 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bodennutzung auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen;
für den Bereich der Jagd;
die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
die Errichtung von Ansitzleitern und Kanzeln, soweit das charakteristische Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird und für diese nur Materialien verwendet werden, die sich in das Landschaftsbild einfügen;
die im Sinne des § 11 Abs. 4 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Flächennutzung sowie die Angelfischerei auf den rechtmäßig dafür genutzten Flächen mit der Maßgabe, daß Fanggeräte und Fangmittel so einzusetzen oder auszustatten sind, daß eine Gefährdung des Fischotters weitgehend ausgeschlossen ist;
die ordnungsgemäße Unterhaltung der Gewässer im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde und mit der Maßgabe, daß
Maßnahmen zeitlich und räumlich derart durchzuführen sind, daß ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt oder sich neu entwickeln kann,
bei erforderlichen Wasserbaumaßnahmen möglichst natürliche Baustoffe und ingenieurbiologische Methoden verwendet werden,
keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden.
Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
nach Inkrafttreten dieser Verordnung im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde wasserrechtlich zugelassene Gewässernutzungen;
die ordnungsgemäße Unterhaltung der rechtmäßig bestehenden Anlagen, einschließlich der dem öffentlich Verkehr gewidmeten Straßen und Wege im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
die Nachrüstung bestehender landwirtschaftlicher Anlagen, soweit sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bis zum 30. Juni 1999 erforderlich ist;
Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung sowie der notwendigen Anpassung der Infrastruktur an umweltgesetzliche Erfordernisse auf räumlich abgegrenzten landwirtschaftlichen Betriebsstandorten, die als solche im Liegenschaftskataster bezeichnet sind. Soweit diese Maßnahmen eine Errichtung bzw. Erweiterung von Baukörpern, die einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, darstellen, ist das Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich;
Handlungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 in rechtmäßig bestehenden Baumschulen, Gärten, Friedhöfen, Park- und Gartenanlagen;
die sonstigen bei Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidung rechtmäßig ausgeübten Nutzungen und Befugnisse in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang;
Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die von der zuständigen Naturschutzbehörde angeordnet worden sind;
Maßnahmen zur Untersuchung von Altlast-Verdachtsflächen und Maßnahmen der Altlastensanierung im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Der Herstellung des Benehmens bedarf es nicht, soweit es sich um unaufschiebbare Maßnahmen handelt;
behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen;
die Nutzung des Truppenübungsplatzes Klietz und des Standortübungsplatzes Brandenburg gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes.

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Es werden folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen als Zielvorgabe festgelegt:
die Fließgewässer möglichst naturnah zu gestalten;
die Oberflächen- und Grundwasserqualität zu verbessern, indem die Einträge schädigender oder eutrophierender Stoffe minimiert werden;
in allen Bauleitplanungen, die den ländlichen Raum betreffen, die typischen dörflichen Strukturen zur Planungsbasis und Zielorientierung anzusetzen;
das Grünland möglichst offenzuhalten;
Trockenrasen durch periodische Gehölzauflichtungen und Entbuschungen zu erhalten;
den naturverträglichen und naturorientierten Tourismus durch geeignete Lenkungsmaßnahmen und Einrichtungen zu sichern und zu entwickeln;
das Landschaftsbild störende Einflüsse durch Bauwerke in der freien Landschaft durch Verlagerung, Eingrünung oder andere Maßnahmen möglichst zu minimieren oder abzustellen;
auf den Anbau fremdländischer Baumarten nach Möglichkeit zu verzichten;
die ausgeräumten Landschaftsteile durch Neuanpflanzung von naturraumheimischen und landschaftstypischen Feldgehölzen und Solitären reicher zu strukturieren.

§ 7 Befreiungen

Von den Verboten dieser Verordnung kann die untere Naturschutzbehörde auf Antrag gemäß § 72 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Befreiung gewähren. Dies gilt auch im Falle der Versagung einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 und 3.

§ 8 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
den Verboten des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 zuwiderhandelt;
Handlungen ohne die nach § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 6 dieser Verordnung erforderliche Genehmigung vornimmt;
den Maßgaben des § 5 dieser Verordnung zuwiderhandelt.
(2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können gemäß § 74 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden.

§ 9 Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

(1) Der Erlaß von Pflegeplänen zur Ausführung der in dieser Verordnung festgelegten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und zur Verwirklichung des Schutzzweckes und die Duldung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten sich nach den §§ 29, 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes.
(2) Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.
(3) Soweit diese Verordnung keine weitergehenden Vorschriften enthält, bleiben die Regelungen über gesetzlich geschützte Teile von Natur und Landschaft (nach den §§ 31 bis 36 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) und über den Schutz und die Pflege wildlebender Tier- und Pflanzenarten (nach den §§ 20 bis 26 b des Bundesnaturschutzgesetzes und den §§ 37 bis 43 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes) unberührt.

§ 10 Geltendmachen von Form- und Verfahrensmängeln

Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes kann gegen diese Verordnung nur innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Verkündung geltend gemacht werden, es sei denn,
diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß verkündet worden oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist zuvor gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, unter Angabe der verletzten Rechtsvorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, gerügt worden.

§ 11 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Anlage 1

(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 2

(zu § 2 Abs. 2)
1. Topografische Karte Maßstab 1 : 100 000
Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
lfd. Nr. Kartenblatt Unterzeichnung
1 0706, 0707, 0806, 0807 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR), am 25.5.1998
2. Topografische Karten Maßstab 1 : 25 000
Titel: Übersichtskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Unterzeichnung
1 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
2 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) am 15.01.2007
4 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
5 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
6 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
7 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
8 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
9 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
10 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 19. Juni 2012
11 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
12 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
13 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
14 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
15 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
16 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
17 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
18 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
19 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
20 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
21 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 7. Juni 2011
22 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
23 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
25 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
26 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
27 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
28 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
29 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
30 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
31 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
32 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
33 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3.1 Flurkarten Kreisfreie Stadt Brandenburg
Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
1 Brandenburg 75 1000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
2 Brandenburg 76 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3 Brandenburg 78 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
4 Brandenburg 79 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
5 Brandenburg 80 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
6 Brandenburg 102 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
7 Brandenburg 106 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
8 Brandenburg 110 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
9 Brandenburg 111 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
10 Brandenburg 112 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
11 Brandenburg 114 5000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
12 Brandenburg 164 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
13 Klein Kreutz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
14 Klein Kreutz 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3.2.1 Flurkarten Landkreis Havelland
Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
1 Brädikow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
2 Brädikow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3 Brädikow 13 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
4 Brädikow 7 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
5 Brädikow 8 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
6 Friesack 1 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
8 Friesack 6 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
9 Friesack 8 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
10 Friesack 9 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
11 Friesack 11 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
12 Friesack 12 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
13 Friesack 14 5 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
14 Haage 2 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
15 Haage 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
16 Haage 6 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
17 Haage 9 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
19 Paulinenaue 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
20 Paulinenaue 3 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
21 Paulinenaue 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
22 Paulinenaue 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
23 Pessin 1 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
24 Pessin 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
25 Pessin 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
26 Pessin 6 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
27 Pessin 9 1 250 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
28 Senzke 1 4 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
29 Senzke 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
30 Senzke 4 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
31 Vietznitz 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
32 Vietznitz 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
33 Vietznitz 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
34 Vietznitz 4 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
35 Wagenitz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
36 Wagenitz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
37 Wagenitz 3 2 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
38 Wagenitz 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
39 Wagenitz 8 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
40 Wagenitz 9 (Teil 1) 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
41 Warsow 3 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
42 Zachow 10 3 000 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
43 Bützer 1 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
44 Bützer 2 2 500 unterzeichnet von der Siegelverwahrerin, Siegelnummer 9 des MUNR, am 26.5.1998
45 Bützer 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
46 Bützer 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
47 Großwudicke 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
48 Großwudicke 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
49 Großwudicke 15 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
50 Großwudicke 16 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
51 Großwudicke 17 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
52 Jerchel 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
53 Jerchel 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
54 Jerchel 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
55 Milow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
56 Milow 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
57 Milow 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
58 Möthlitz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
59 Möthlitz 11 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
60 Möthlitz 13 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
61 Nitzahn 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
62 Vieritz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
63 Vieritz 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
64 Berge 1 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
65 Berge 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
66 Berge 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
67 Bergerdamm 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
68 Bergerdamm 15 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
69 Groß Behnitz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
70 Groß Behnitz 2 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
71 Groß Behnitz 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
73 Groß Behnitz 8 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
74 Klein Behnitz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
75 Klein Behnitz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
76 Klein Behnitz 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
77 Klein Behnitz 16 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
78 Retzow 1 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
79 Retzow 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
80 Retzow 3 3 600 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
81 Retzow 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
82 Retzow 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
83 Retzow 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
84 Retzow 8 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
85 Retzow 13 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
86 Ribbeck 1 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
87 Ribbeck 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
88 Ribbeck 7 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
90 Selbelang 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
91 Selbelang 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
92 Selbelang 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
93 Selbelang 5 3 600 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
94 Selbelang 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
95 Selbelang 8 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
96 Wachow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
97 Wachow 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
98 Wachow 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
99 Wachow 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
100 Wachow 10 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
101 Bamme 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
102 Bamme 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
103 Barnewitz 1 1 250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
104 Barnewitz 3 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
105 Barnewitz 4 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
106 Buckow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
107 Buckow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
108 Buschow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
109 Buschow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
110 Buschow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
111 Buschow 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
112 Buschow 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
113 Damme 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
114 Damme 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
115 Ferchesar 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
116 Ferchesar 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
117 Ferchesar 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
118 Ferchesar 22 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
119 Ferchesar 24 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
120 Ferchesar 26 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
121 Garlitz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
122 Garlitz 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
123 Garlitz 8 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
124 Gräningen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
125 Gräningen 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
126 Gräningen 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
127 Kotzen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
128 Kotzen 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
129 Kotzen 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
130 Kotzen 11 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
131 Kriele 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
132 Kriele 1 (Beiblatt) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
133 Kriele 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
134 Kriele 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
135 Landin 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
136 Landin 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
137 Landin 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
138 Landin 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
139 Liepe 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
140 Liepe 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
141 Liepe 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
142 Liepe 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
143 Möthlow 1 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
144 Möthlow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
145 Möthlow 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
146 Möthlow 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
147 Mützlitz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
148 Mützlitz 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
149 Nennhausen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
150 Nennhausen 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
151 Nennhausen 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
152 Nennhausen 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
153 Nennhausen 10 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
154 Stechow 1 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
155 Stechow 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
156 Stechow 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
157 Stechow 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
158 Stechow 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
159 Stechow 15 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
160 Stechow 21 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
161 Döberitz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
162 Döberitz 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
163 Döberitz 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
164 Döberitz 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
165 Mögelin 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
166 Mögelin 1 (Beiblatt 3) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
167 Premnitz 4, 5, Blatt 2 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
168 Premnitz 5, Blatt 3 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
169 Premnitz 5, Blatt 3 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
170 Premnitz 5, Blatt 4 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
173 Premnitz 4, 5, Blatt 6 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
174 Premnitz 4, 5, Blatt 6 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
175 Premnitz 1, 5, Blatt 7 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
176 Premnitz 1, 5, Blatt 7 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
177 Premnitz 1, 5, Blatt 8 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
178 Premnitz 1, 5, Blatt 8 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
179 Premnitz 2, 3, 4, 5, Blatt 10 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
180 Premnitz 1, 2, 4, 5, Blatt 10 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
181 Premnitz 1, Blatt 12 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
182 Premnitz 1, Blatt 13 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
183 Premnitz 1, 2, 3, Blatt 14 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
184 Premnitz 1, 2, 3, Blatt 14 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
186 Premnitz 1, Blatt 16 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
187 Premnitz 1, 2, Blatt 17 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
188 Premnitz 1, 2, Blatt 17 (2) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
189 Premnitz 2, Blatt 18 (1) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
190 Böhne 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
191 Böhne 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
193 Göttlin 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
194 Göttlin 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
195 Göttlin 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
196 Göttlin 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
197 Grütz 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
198 Grütz 1 (Beiblatt) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
199 Grütz 7 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
200 Rathenow 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
201 Rathenow 2 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
202 Rathenow 3 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
203 Rathenow 5 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
204 Rathenow 7 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
205 Rathenow 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
206 Rathenow 9 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
207 Rathenow 13 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
208 Rathenow 14 1 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
209 Rathenow 17 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
210 Rathenow 18 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
211 Rathenow 22 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
212 Rathenow 23, 24 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
213 Rathenow 28 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
214 Rathenow 29 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
215 Rathenow 31 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
216 Rathenow 31 (Beiblatt) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
217 Rathenow 32 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
218 Rathenow 36 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
219 Rathenow 37 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
220 Rathenow 40 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
221 Rathenow 43 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
222 Rathenow 44 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
223 Rathenow 45 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
224 Rathenow 46 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
225 Rathenow 47 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
226 Rathenow 48 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
227 Rathenow 49 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
228 Rathenow 50 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
229 Rathenow 51 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
230 Rathenow 52 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
231 Semlin 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
232 Semlin 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
233 Semlin 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
234 Steckelsdorf 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
235 Steckelsdorf 1 (Beiblatt) 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
236 Steckelsdorf 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
237 Steckelsdorf 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
238 Steckelsdorf 6 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
239 Steckelsdorf 7 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
240 Görne 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
241 Großderschau 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
242 Großderschau 2 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
243 Großderschau 4 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
244 Großderschau 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
245 Großderschau 7 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
246 Großderschau 11 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
247 Großderschau 9 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
248 Großderschau 10 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
249 Gülpe 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
250 Gülpe 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
251 Gülpe 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
252 Hohennauen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
253 Hohennauen 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
254 Hohennauen 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
255 Hohennauen 14 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
255a Hohennauen 19 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
256 Kleßen 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
257 Kleßen 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
258 Kleßen 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
259 Kleßen 11 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
260 Neuwerder 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
261 Neuwerder 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
262 Neuwerder 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
263 Neuwerder 8 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
264 Parey 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
265 Rhinow 2 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
266 Rhinow 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
267 Rhinow 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
268 Rhinow 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
269 Rhinow 7 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
270 Rhinow 8 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
271 Rhinow 9 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
272 Rhinow 14 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
273 Rhinow 14 tlw., 9 tlw. 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
274 Spaatz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
275 Spaatz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
276 Spaatz 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
277 Spaatz 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
278 Stölln 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
279 Stölln 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
280 Stölln 3 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
281 Stölln 4 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
282 Stölln 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
283 Strodehne 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
284 Strodehne 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
285 Strodehne 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
286 Strodehne 14 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
287 Wassersuppe 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
288 Witzke 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
289 Wolsier 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
290 Wolsier 2 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
291 Wolsier 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3.2.2 Liegenschaftskarten Landkreis Havelland
Titel: Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
7 Friesack 3 4 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 19. Juni 2012
18 Paulinenaue 1 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
89 Ribbeck 8 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
72a Groß Behnitz 4 (Teil 1 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
72b Groß Behnitz 4 (Teil 2 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
72c Groß Behnitz 4 (Teil 3 von 3) 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
192a Göttlin 1 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
192b Göttlin 1 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
292 Haage 5 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
293 Premnitz 3 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
3.3.1 Flurkarten Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
1 Betzin 2 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
2 Brunne 4 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3 Brunne 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
4 Brunne 11 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
5 Dechtow 1 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
6 Dechtow 7 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
7 Deutschhof 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
8 Karwesee 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
9 Karwesee 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
10 Königshorst 1 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
11 Königshorst 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
12 Königshorst 12 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
13 Königshorst 6 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
14 Königshorst 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
15 Lentzke 11 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
16 Lentzke 12 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
17 Sophiendorf 4 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
18 Sophiendorf 6 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
19 Breddin 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
20 Sophiendorf 1 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
21 Sophiendorf 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
22 Dreetz 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
24 Dreetz 9 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
25 Dreetz 14 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
26 Bartschendorf 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
27 Michaelisbruch 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
28 Hohenofen 1 1 400 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
29 Hohenofen 2 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
30 Hohenofen 3 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
31 Hohenofen 5 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
32 Lohm 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
33 Lohm 5 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
34 Lohm 6 2 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
35 Neustadt/ Dosse 17 2 500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) am 15.01.2007
36 Neustadt/ Dosse 18 5000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
37 Neustadt/ Dosse 20 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
38 Roddahn 1 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
39 Roddahn 2 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
40 Roddahn 6 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
41 Babe 2 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
42 Babe 3 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
43 Roddahn 9 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
44 Roddahn 10 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
45 Roddahn 12 2000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
46 Roddahn 7 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
47 Babe 6 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
48 Sieversdorf 6 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
49 Sieversdorf 8 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
50 Sieversdorf 10 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
51 Sieversdorf 11 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
53 Stüdenitz 4 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
55 Stüdenitz 8 1250 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
56 Zernitz 3 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
57 Zernitz 4 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
58 Zernitz 5 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
59 Koppenbrück 1 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, iegelnummer 9, am 25.5.1998
60 Koppenbrück 3 2500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
61 Zernitz 8 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, iegelnummer 9, am 25.5.1998
62 Zernitz 6 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
63 Zernitz 7 3000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3.3.2 Liegenschaftskarten Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Titel: Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
23 Dreetz 4 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
52 Stüdenitz 3 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
54 Stüdenitz 7 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
64 Giesenhorst 1 2 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
65 Giesenhorst 2 5 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
3.4.1 Flurkarten Landkreis Potsdam-Mittelmark
Titel: Flurkarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
1 Brielow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
2 Brielow 3 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3 Brielow 2, Beiblatt 3713.9 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
4 Brielow 2, Beiblatt 3813.9 1 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
5 Brielow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
6 Butzow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
7 Butzow 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
8 Mötzow 1 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
9 Fohrde 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
10 Fohrde 10 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
11 Gortz 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
12 Gortz 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
13 Gortz 8 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
14 Hohenferche-sar 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
15 Hohenferche-sar 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
16 Ketzür 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
17 Ketzür 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
18 Lünow 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
19 Lünow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
20 Lünow 5 5 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
21 Marzahne 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
22 Marzahne 5 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
23 Päwesin 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
24 Päwesin 2 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
25 Päwesin 5 4 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
26 Riewend 1 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
27 Pritzerbe 1 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 7. Juni 2011
28 Pritzerbe 2 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
29 Pritzerbe 15 3 000 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 22 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) am 7. Juni 2011
30 Pritzerbe 17 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
32 Radewege 1 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
33 Radewege 7 2 500 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
34 Roskow 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
35 Roskow 4 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
36 Weseran 1 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
37 Weseran 8 3 000 unterzeichnet von der Bearbeiterin Frau Ludwig und gesiegelt mit dem Siegel des MUNR, Siegelnummer 9, am 25.5.1998
3.4.2 Liegenschaftskarten Landkreis Potsdam-Mittelmark
Titel: Liegenschaftskarte zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Westhavelland“
Blatt Nr. Gemarkung Flur Maßstab 1 : Unterzeichnung
31a Radewege 5 (Teil 1 von 2) 1500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
31b Radewege 5 (Teil 2 von 2) 1500 unterzeichnet und gesiegelt vom Siegelverwahrer, Siegelnummer 25 des MLUV am 15.01.2007
Markierungen
Leseansicht