Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg
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Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg

Aufgaben und Organisation der ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg
vom 26. Juni 2012 ( JMBl/12, [Nr. 7] , S.58) geändert durch Allgemeine Verfügung vom 16. Dezember 2022 ( JMBl/23, [Nr. 1] , S.27)
Der umfassende Einsatz von Informationstechnik und Fachverfahren bei den Arbeitsgerichten des Landes Brandenburg erfordert eine effektive Betreuung, Wartung und Pflege von
Hard
- und
Software
sowie die koordinierte Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender durch eine ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg.
In diesem Erlass werden die Aufgaben, organisatorischen Strukturen und prinzipiellen Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht für die ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg bestimmt.
1 Organisation und Struktur der ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg
1.1 Die ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg. Sie führt die Bezeichnung „ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg (ADV-Leit ArbG).“
1.2 Die ADV-Leit ArbG ist dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel zugeordnet. Ihr Dienstsitz befindet sich dort und ist unter der postalischen Adresse des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel mit dem Zusatz „ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg“ zu erreichen.
1.3 Die Bereitstellung des üblichen Geschäftsbedarfs für die ADV-Leit ArbG obliegt dem Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel.
1.4 Die ADV-Leit ArbG ist personell mit einer Leitungskraft des gehobenen oder höheren Dienstes und weiteren Arbeitskräften besetzt. Die Leitungskraft ist den weiteren Arbeitskräften der ADV-Leit ArbG vorgesetzt.
1.5 Die Dienstaufsicht über die Beschäftigten der ADV-Leit ArbG obliegt der Gerichtsleitung des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel. Darüber hinaus beruft die Gerichtsleitung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine IT-Dezernentin oder einen IT
-Dezernenten (einschließlich Vertretung) aus dem Kreis der Beschäftigten des höheren Dienstes der Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg als unmittelbare Fachvorgesetzte oder unmittelbaren Fachvorgesetzten der ADV-Leit ArbG (Fachaufsichtsführende Stelle). Diese hat in grundsätzlichen Angelegenheiten eine Abstimmung unter den Direktorinnen und Direktoren der Arbeitsgerichte herbeizuführen. Sofern keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, obliegt das Letztentscheidungsrecht dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg in Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
1.6 Weitere Aufgaben der Fachaufsichtsführenden Stelle sind die organisatorische, strukturelle, personelle und haushalterische IT-Planung und die Mitwirkung bei bestimmten länderübergreifenden IT-Angelegenheiten nach Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg. Bei grundsätzlichen Fragen beziehungsweise Betroffenheit mehrerer Arbeitsgerichte ist die Abstimmung mit den anderen Gerichtsleitungen sicherzustellen.
1.7 Je eine Nebenstelle der ADV-Leit ArbG befindet sich bei den weiteren Arbeitsgerichten des Landes Brandenburg. Die allgemeine Dienstaufsicht über die bei den Nebenstellen eingesetzten Beschäftigten obliegt der örtlichen Gerichtsleitung in Abstimmung mit der Fachaufsichtsführenden Stelle.
1.8 Die Beschäftigten der ADV-Leit ArbG verbleiben im Personalbestand des Arbeitsgerichts, dem sie vor ihrem Einsatz in der ADV-Leit ArbG zugeordnet waren und werden dort personalrechtlich verwaltet. Hierzu zählt insbesondere die Führung der Personalakten.
2 Aufgaben
Die ADV-Leit ArbG hat einen geordneten IT-Betrieb bei allen Arbeitsgerichten unter Beachtung der dazu erforderlichen sicherheits- und datenschutzrechtlichen Erfordernisse einzurichten und aufrecht zu erhalten. Dies umfasst:
IT-Planung (organisatorisch, strukturell, personell, haushalterisch),
Planung und Durchführung von IT-Beschaffung (Hard- und Software) im Rahmen der im IT-Bereich zugewiesenen Haushaltsmittel,
Beratung der Leitungen der Arbeitsgerichte in allen Angelegenheiten mit IT-Bezug,
Mitwirkung bei der Auswahl, Entwicklung, Pflege, Einführung und Schulung der bei den Arbeitsgerichten einzusetzenden IT-Anwendungen,
Systembetreuung der eingesetzten
Hard
- und
Software
sowie Netzwerktechnik,
Prüfung und Freigabe von einzusetzender
Hard
- und
Software
,
Aufstellung und Überwachung der Einhaltung von Sicherheitskonzepten in Abstimmung mit den IT-Sicherheitsbeauftragten,
Fachaufsicht über die Systembetreuer der Arbeitsgerichte,
Koordinierung von IT-Facharbeitsgruppen bei den Arbeitsgerichten,
Mitwirkung bei bestimmten länderübergreifenden IT-Angelegenheiten nach Abstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und dem Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg sowie
Vermögensbuchführung, -nachweis, integrierte Buchführung für Informationstechnik und Softwarelizenzen gemäß § 73 der Landeshaushaltsordnung, soweit nicht anderen Stellen übertragen.
Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg kann die Aufgaben konkretisieren, einschränken und weitere Aufgaben vorsehen.
3 Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit richtet sich nach den Tarifbedingungen beziehungsweise der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg. Bei technischer Notwendigkeit von Arbeiten auch außerhalb des üblichen Gleitzeitrahmens sind diese unverzüglich der personalführenden Stelle unter Angabe der Gründe anzuzeigen und nach Prüfung dem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben.
4 Dienstreisen
Für dienstlich veranlasste Fahrten der Beschäftigten der ADV-Leit ArbG zu den Arbeitsgerichten, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, dem Ministerium der Justiz sowie den Landesbetrieben gemäß § 9 des Landesorganisationsgesetzes gilt die Dienstreise als genehmigt. Genehmigungen anderer Dienstreisen erteilt die örtliche Geschäftsleitung in Abstimmung mit der Fachaufsichtsführenden Stelle.
Die Dienstreisen sind aus den Titeln der Gruppe 527 zu finanzieren. Zur Prüfung der Auskömmlichkeit der dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind die Dienstreisen vor Antritt anzuzeigen.
5 Fortbildung
Aus- und Fortbildung sind unverzichtbare Bestandteile professioneller Datenverarbeitung. Sie sind darauf gerichtet, die Kompetenz der Mitarbeiter in den Arbeitsfeldern der ADV-Leitstelle zu fördern. Die Fachaufsichtsführende Stelle hat für die fachliche Weiterentwicklung der Beschäftigten der ADV-Leit ArbG Sorge zu tragen.
6 Haushalts- und Wirtschaftsführung
Der ADV-Leit ArbG wird die Befugnis über die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Ausgaben für die Datenverarbeitung bei den Arbeitsgerichten im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel übertragen.
7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt der Errichtungserlass ADV-Leitstelle für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg vom 5. Dezember 2006 außer Kraft.
Potsdam, den 26. Juni 2012
Der Minister der Justiz
Dr. Volkmar Schöneburg
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