Gemeinsamer Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr und des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung über die Zusammenarbeit zwischen den unteren Bauaufsichtsbehörden (uBAB) und den für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zuständigen Ämtern für Immissionsschutz (ÄfI) bzw. des Landesumweltamtes (LUA) als Immissionsschutzbehörden
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