Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren
DE - Landesrecht Brandenburg

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren

Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren
vom 29. August 1994 (GVBl.I/95, [Nr. 11], S.110)
Das Land Brandenburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag:
§
1
Die Führung des Seeschiffsregisters und die gerichtlichen Aufgaben im Verfahren zur Aufmachung der Dispache werden dem Amtsgericht Rostock für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.
§
2
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.
§
3
Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land Mecklenburg-Vorpommern gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
§
4
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. Die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Potsdam, den 29. August 1994
Für das Land Brandenburg Der Ministerpräsident vertreten durch den Minister der Justiz Dr. Bräutigam
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Für den Ministerpräsidenten Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Helmrich
Für den Freistaat Sachsen Für den Ministerpräsidenten Der Staatsminister der Justiz Heitmann
Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsideten des Landes Sachsen-Anhalt Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Schubert
Für den Freistaat Thüringen Der Ministerpräsident vertreten durch den Justizminister In Vertretung Dr. Gasser
zum Gesetz
Markierungen
Leseansicht