Hauptübersicht der Liegenschaften
DE - Landesrecht Brandenburg

Hauptübersicht der Liegenschaften

Hauptübersicht der Liegenschaften
vom 9. November 1994
Runderlasse III Nr.
10/1993 vom 29.01.1993, 7.07.1993 und 30.12.1993 - III/6-8034
Die Flächenangaben der Hauptübersicht der Liegenschaften dienen als Grundlage für zahlreiche raumordnerische Statistiken, die zu Beginn jeden Jahres durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) erstellt und veröffentlicht werden. Die Vermessungs- und Katasterverwaltung ist als einzige Verwaltung in der Lage, diese Daten zusammenzustellen, insofern trifft sie auch die Verantwortung für die Richtigkeit und die Aktualität der Daten. Für die jährliche statistische Flächenerhebung des Landes wird die Hauptübersicht der Liegenschaften, die einmal im Jahr mit Stand des letzten Änderungsdienstes für das Ende des laufenden Geschäftsjahres durch die Katasterämter auszustellen ist, vom Ministerium des Innern in einer Landesübersicht zusammengefasst und an das LDS weitergegeben.
Zur Erfassung dieser Daten wird zukünftig auf das Programmsystem ALB zurückgegriffen. Dies gilt bezgl. der Hauptübersicht 1994 für die Ämter, bei denen bereits die technische Umstellung von COLIDO auf ALB durchgeführt worden ist - also unabhängig davon, ob eine Freigabe für das ALB besteht oder nicht. Die angaben für die Landesübersicht werden in diesen Fällen den Flächenangaben der Jahresabschlusslisten entnommen. Dazu sind dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg die Liste 21 des Jahresabschlusses bezogen auf die Gemarkung, Gemeinde und den Kreis und die Liste 79 jeweils als Papierausdruck zu übersenden.
Die bisherige Anlage zur Hauptübersicht der Liegenschaften, in der die Flächendifferenzen des Kreises, der Gemeinden und Gemarkungen zum Vorjahr erfasst wurden, entfällt. Dafür sind in der Liste 21 (Gemarkung) enthaltenen Flächendifferenzen der Nutzungsarten zum Vorjahresabschluss ab einer Flächenänderung von 0,5 Hektar und sonstige Besonderheiten in dem Papierausdruck handschriftlich zu erläutern. Bei der erstmaligen Zusammenstellung der Daten aus dem ALB besteht keine Verbindung zu der Hauptübersicht der Liegenschaften 1993. Aus diesem Grund sind die Flächenzusammenstellungen entsprechend dem beiliegenden Muster
der Anlage 1
(Anlage wird nicht digital abgebildet)
zu überarbeiten.
Die Hauptübersicht der Liegenschaften 1994 wird entsprechend vorstehenden Ausführungen nur noch von dem Teil der Katasterämter wie bisher zusammengestellt, die den Jahresabschluss mit dem ALB nicht erstellen können. Diese Katasterämter erstellen die Hauptübersicht der Liegenschaften 1994 entsprechend der
Anlage 2.
(Anlage wird nicht digital abgebildet)
Die Hauptübersicht der Liegenschaften 1994 ist mir
bis zum 15.02.1995
vorzulegen.
I. A.
Tilly
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