Erfassungsvorschrift für die Aufnahme bodenkundlicher Aufgrabungen, Sondierungen und sonstiger Aufschlüsse
DE - Landesrecht Brandenburg

Erfassungsvorschrift für die Aufnahme bodenkundlicher Aufgrabungen, Sondierungen und sonstiger Aufschlüsse

Erfassungsvorschrift für die Aufnahme bodenkundlicher Aufgrabungen, Sondierungen und sonstiger Aufschlüsse
vom 5. November 2002
Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg Dezernat Bodengeologie A. Bauriegel, D. Kühn, J. Hannemann Stand 12. Dezember 2003

Vorbemerkungen

Der Bedarf an Bodendaten steigt ständig. Sie bilden eine wesentliche Informationsgrundlage für eine Vielzahl von geologischen, hydrologischen sowie umweltbezogenen und landesplanerischen Fragestellungen. Die Verfügbarkeit dieser Daten erfordert die Archivierung aller bodenkundlich relevanten Untersuchungsergebnisse in einer Datenbank. Dies ist nur möglich, wenn die Datenerfassung mit Hilfe einer einheitlichen Nomenklatur (Verschlüsselung) erfolgt, so dass die Daten vergleichbar auswertbar sind.
Der vorliegende Erfassungsschlüssel regelt den Umfang und die Genauigkeit der Erhebung von bodenkundlichen Daten. Er gilt als Richtlinie für bodenkundliche Profilbeschreibungen und Sondierungen im Rahmen der Kartierungen in der bodenkundlichen Landesaufnahme. Die Kennzeichnung und Verschlüsselung von Punkt- und Flächendaten (Karteninhalte) erfolgt ausschließlich unter Verwendung der hier aufgeführten Begriffe, Kurzzeichen bzw.
Symbole. Sie werden zur qualitativen und quantitativen (Dimensionierungen und Gruppierungen) Beschreibung von Bodenmerkmalen verwendet.
Aufbau und Grundkonzeption dieses Erfassungsschlüssels entsprechen der 4. Auflage der Bodenkundlichen Kartieranleitung * (weiter als KA 4 bezeichnet). In Ausnahmefällen wurden Differenzierungen bzw. Anpassungen von Merkmalsschlüsseln entsprechend den spezifischen Erfordernissen im Land Brandenburg vorgenommen.
Allgemeine Hinweise

1. Formblätter

Für die
vollständige Profilbeschreibung
existiert ein Formblatt. Dieses umfasst 3 Seiten. Seite 1 sieht Angaben zu den Titeldaten, zur Aufnahmesituation und zu den horizontbezogenen Daten (I) vor. Auf Seite 2 erfolgt die Substratkennzeichnung (Horizontbezogene Daten II) und die allgemeine Profilkennzeichnung. Die Seite 3 ist für die Registratur von Proben und zur Beantragung von Analysen vorgesehen. Die letzte Zeile der 2. Seite des 3-seitigen Formblattes dient nur der analogen Registratur des Bearbeitungsstandes der Aufschlussdokumentation.
Für die
verkürzte Profilbeschreibung
dient ein einseitiges Formblatt. Es wird im wesentlichen für die Aufnahme von Sondierungen oder flachen Grabungen verwendet, bei denen die vollständige Ansprache aller Merkmale nicht möglich ist. Sollten bei flachen Grabungen auch Proben entnommen werden, kann die 3.Seite des umfangreichen 3-seitigen Formblattes hier entsprechend genutzt werden.
Zur Erleichterung der Profilaufnahme nach den vorgegebenen Schlüssellisten, ist das Formblatt und der Erfassungsschlüssel feldbezogen aufgebaut. D. h.
die möglichen Feldinhalte werden im Erfassungsschlüssel beschrieben und als definiertes Kurzzeichen vorgegeben. Am Ende jeder Feldkennzeichnung und Schlüsselliste befindet sich ein feldbezogener Ausschnitt aus dem Formblatt mit einer beispielhaften Eintragung. Hinweise zur Verschlüsselung und Kombination von Angaben (Kurzzeichen/Symbole) werden in den entsprechenden Abschnitten zu den Feldern des Formblattes erläutert. Gerasterte Felder der Formblätter brauchen nicht im Gelände ausgefüllt werden.
Die hier verwendeten Formblätter untergliedern teilweise Felder, die in einem in der KA 4 abgedruckten Formblatt enthalten sind. Die Felder des KA 4-Formblattes sind nummeriert. Die betreffenden Nummern werden auch in dem untergliederten 3-seitigen Formblatt sowie im verkürzten Formblatt aufgeführt.
Folgende Bedeutungen haben die feld- bzw. spaltenbezogenen Überschriften im Erfassungsschlüssel:
13 Wölbung
Feld analog Formblatt nach KA 4,
Verfestigungsgrad
zusätzliches Feld gegenüber dem Formblatt nach KA 4,
zu 44 Lagenkennzeichnung
Einträge in eine untergliedernde Spalte,
Torfarten
wichtige Zwischenüberschrift innerhalb einer Feld-/Spaltenbeschreibung.
Beispiele sind ebenfalls mit einem Raster unterlegt. Die Reihenfolge der Schlüssellisten zu Feldern bzw. Merkmalen richtet sich nach dem 3-seitigen Formblatt.

2. Datenstrukturen

Der Begriff Feld wird in der KA 4 als Merkmal zur Beschreibung verstanden. Auch die aufgeführten Schlüssel geben noch keinen eindeutigen Hinweis zu den betreffenden Datenstrukturen.
Viele der Merkmalsbeschreibungen wie z. B.
Hydromorphiemerkmale setzen sich aus verschiedenen Angaben zusammen. Die Angabenabfolge ist nach KA 4 vorgeschrieben: Erscheinungsart, Erscheinungs-/Verteilungsform, Ausprägungsgrad, Flächen-/Volumenanteilsklasse, Mächtigkeits-/Größenklasse. Nicht bei jedem Merkmal ist diese Abfolge vollständig beschreibbar. Es empfiehlt sich jedoch die Datenstrukturen nach den Angaben zu einem betreffenden Merkmal zu differenzieren, um überschaubare Schlüssellisten z. B. zur Fehlerprüfung zu erhalten.
Der folgende Erfassungsschlüssel liefert bei vielen Feldern/Merkmalen eine eindeutige und vollständige Liste von Kurzzeichen bzw. Symbolen. Bei anderen werden Symbolteile aufgeführt, die nach feststehenden Regeln zum jeweils vollständigen Symbol zu kombinieren sind (z. B. Horizontsymbol).
Werden Daten nicht erhoben, ist das Kürzel „nb“ für „nicht bestimmt“ anzugeben. Es wird in Feldern verwendet, in denen sonst regelmäßig ein Eintrag erfolgt.

Inhaltsverzeichnis

Seite
Feld 1 Nummer der Topographischen Karte 1
Feld 2 Nummer - Name des Projektes 1
Feld 3 Profil - Nummer 1
Feld 4 Aufnahmedatum 1
Feld 5 Bearbeiter(-in) 1
Feld 6 Rechtswert 1
Feld 7 Hochwert 1
Feld 8 Höhe über NN 1
Feld 9 Aufschlußart 2
Feld 11 Neigung 3
Feld 12 Exposition 3
Feld 13 Wölbung 4
Feld 14 Reliefformtypen 4 - 6
Feld 15 metrische Angaben zum Reliefformtyp 6
Feld 16 Mikrorelief 7
Feld 17 Lage im Relief 7
Feld 18 Bodenabtrag/-auftrag 7 - 8
Feld 19 Nutzungsarten 9 - 10
Feld 20 Vegetation 11 - 12
Feld 21 Niederschlag 13
Feld 22 anthropogene Veränderungen 13 - 14
Feld 23 Bemerkungen 14
Feld 24 Horizontgrenzen 15
Feld 25 Form, Schärfe und Lage (von Horizontgrenzen) 15 - 16
Feld 26 Horizontsymbol 17 - 33
vorangestellte geogene und anthropogene Zusatzsymbole 18
nachgestellte pedogene Zusatzsymbole 19
Horizontdefinitionen 20 - 34
Feld 27 Horizontfarbe 34
Feld 28 Humus- und Kohlegehalt 34
Feld 29 Carbonatgehalt 35
Feld 32 Bodenfeuchte 35
Verknüpfungsregeln für 36 - 38
Feld 30 oxidische Hydromorphiemerkmale 38
Feld 31 reduktive Hydromorphiemerkmale 38
Feld 33 sonstige pedogene Merkmale 39
Feld 34 Gefügeform und -größe 40
Feld 35 Lagerungsart 40
Feld 36 Risse 40
Feld 37 Poren 41
Feld 38 Röhren 41
Feld 39 Lagerungsdichte/Substanzvolumen und Zersetzungsstufe 42
Verfestigungsgrad 42
Feld 40 Durchwurzelungsintensität 42
Feld 41 Substratsymbol 43 - 47
Feld 42 Genese 48
Feld 43 Bodenart bzw. Torfart 49 - 53
Feld 44 Zusammensetzung und Herkunft 53 - 64
Feld 45 Stratigraphie 65
Feld 47 Bodensystematische Einheiten 66 - 75
Feld 54 Substratsystematische Einheiten 76 - 82
Feld 48 Humusform 83
Feld 49 Wasserstand unter GOF 84
Feld 50 Vernässungsgrad 84
Feld 51 Erosionsgrad 85
Feld 52 Bodenschätzung 85
Feld 53 Weitere Unterlagen 85
Feld 55 Status 85
Feld 56 Bemerkungen 85
Die jeweils aktualisierte Auflage der gesamten Erfassungsvorschrift ist unter der Webadresse http://www.lbgr.brandenburg.de/ beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg unter Rubrik Geologie (Bodengeologie) abrufbar.
* AG Bodenkunde, Hannover 1994
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