Einführung neuer Dienstausweise
DE - Landesrecht Brandenburg

Einführung neuer Dienstausweise

Einführung neuer Dienstausweise
vom 1. Juli 2002
Mit Umsetzung der Polizeireform wird mit der Einführung neuer Dienstausweise die Legitimation der Bediensteten der Brandenburger Polizei modernisiert. Die neuen Dienstausweise der Polizei werden aus Vollplastik beschaffen sein, das Format einer Scheckkarte haben und mit den notwendigen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Die Dienstausweise für alle Polizeivollzugsbedienstete haben die Grundfarbe grün, für alle Verwaltungsbedienstete die Grundfarbe gelb. Zeitgemäß erhalten die neuen Dienstausweise einen integralen Chip, der perspektivisch dem Ausweisinhaber vielfältige Nutzungsmöglichkeiten eröffnet. Die neuen Dienstausweise der Polizei werden wie folgt gestaltet:
Vorderseite Dienstausweis:
Text „Dienstausweis" mit Dienstausweisnummer
Polizeistern mit Landeswappen im Hintergrund
Großtext „Polizei des Landes Brandenburg"
Digitales Foto
Name und Vorname
3-D Hologramm (Polizeistern)
Hinweis Vollzug/Verwaltung kleingedruckt: "Der/Die Inhaber/in ist zu vollzugspolizeilichen Maßnahmen berechtigt" bzw.
„Der/Die Inhaber/in ist Verwaltungsbedienstete/r und nicht zu vollzugspolizeilichen Maßnahmen berechtigt"
Rückseite Dienstausweis:
Polizeistern mit Landeswappen im Hintergrund
Ausstellungsdatum und -behörde
Integraler Chip zur multifunktionalen Verwendung
Als variable Gestaltungsmerkmale werden zunächst die neuen Telefonnummern des Bürgertelefons (0700/33 33 0331 und 0700/33 33 0335) sowie die Internetadresse der Polizei
(
www.polizei.brandenburg.de
)
verwandt.
Die aktuellen Muster der neuen Dienstausweise sind derzeit im Intranet Polizeireform eingestellt.
Mit der Ausgabe der neuen Dienstausweise werden sie zunächst der Legitimation dienen. Mit dem integralen Chip soll kurzfristig die Nutzung der Dienstausweise als „Zugangsschlüssel" für den PC
realisiert werden. Für die spätere Nutzung sind weitere Funktionen wie z. B.
Zugangsberechtigung zu elektronisch gesicherten Räumen/Gebäuden, Zugang zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, als Karte für das Bekleidungskonto u. a.
vorgesehen. Diese vielfältigen multifunktionalen Möglichkeiten mittels Chip auf einem Dienstausweis können erst realisiert werden, wenn die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen in den Zugangs- und Arbeitszeiterfassungssystemen (kompatible Dateneingabe-/Datenausgabegeräte usw.
) aller Dienststellen der Polizei vorliegen.
Der Polizeihauptpersonalrat hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2002 die vorgesehene Einführung neuer Dienstausweise als Legitimation zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit der Einführung der neuen Dienstausweise ist die bisherige Verfahrensregelung im Bereich der Polizei des Landes Brandenburg zu modifizieren. Zukünftig werden die Polizeibehörden und -einrichtungen von ihren Bediensteten digitale Fotos fertigen und diese mit Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und Funktion (Vollzugsbediensteter oder Verwaltungsbediensteter) dem Zentraldienst der Polizei übersenden, da diesem als zentralen Dienstleiter der Polizei die Gesamtzuständigkeit über die neuen Dienstausweise (Herstellung, Ausgabe, Betreuung usw.) für alle Beschäftigten der Polizei des Landes Brandenburg übertragen wird.
Die zur Herstellung der neuen Dienstausweise durch die Polizeibehörden und - einrichtungen übermittelten notwendigen personenbezogenen Daten werden zentral beim Zentraldienst der Polizei gespeichert. Diese Datenübermittlung zum Zwecke der Herstellung von Dienstausweisen ist nach § 11 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) eine Datenverarbeitung im Auftrag. Der Zentraldienst der Polizei wird daher mit allen Polizeibehörden und -einrichtungen einen entsprechenden Vertrag über diese Auftragsdatenverarbeitung schließen. Die zentrale Datenhaltung der personenbezogenen Daten beim Zentraldienst der Polizei, die sowohl für die Herstellung der Ausweise als auch für die spätere Betreuung benötigt werden, ist ebenfalls in dem nach § 11 BbgDSG zwischen dem Zentraldienst der Polizei und den Polizeibehörden und -einrichtungen zu schließenden Vertrag zu regeln. Der Zentraldienst der Polizei wird für diese Datei ein Verfahrens- und Anlagenverzeichnis gem. § 8 BbgDSG erstellen.
Da der Beginn der flächendeckenden Aushändigung der neuen Dienstausweise ab dem 19. August 2002 vorgesehen ist, bitte ich alle Polizeibehörden und - einrichtungen sicherzustellen, dass die für die Erstellung der neuen Dienstausweise erforderlichen Daten aller Beschäftigten der Polizei zur Erstellung eines „Archivs Dienstausweise" dem Zentraldienst der Polizei bis zum 09. August 2002 zur Verfügung gestellt werden. Der Zentraldienst der Polizei wird sich diesbezüglich unmittelbar nach Bekanntgabe dieses Erlasses mit allen Polizeibehörden und - einrichtungen schriftlich in Verbindung setzen, um diese und auch weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Dienstausweise detailliert abzusprechen.
Im Zentraldienst der Polizei steht ab sofort für alle Fragen der Organisation im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Dienstausweise Herr Viktor Fischer unter der Telefonnummer 07 223 484, sowie für die Fachberatung Frau Gabriele Schallwig, erreichbar unter der Telefonnummer 07 223 443, zur Verfügung.
Im Auftrag
Hohnen
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