Einrichtung einer Zentralabteilung Diagnostik für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
DE - Landesrecht Brandenburg

Einrichtung einer Zentralabteilung Diagnostik für den Justizvollzug des Landes Brandenburg

Einrichtung einer Zentralabteilung Diagnostik für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
vom 7. November 2012 ( JMBl/12, [Nr. 11] , S.106)
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2012 wird die Zentralabteilung Diagnostik (ZaD) von der Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben an die Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel für einen bis zum 31. Mai 2014 verlängerten Projektzeitraum verlagert.
Der Zentralabteilung Diagnostik werden alle männlichen Verurteilten zugewiesen,
bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren oder eine Gesamtfreiheitsstrafe mit einer Einsatzstrafe von mehr als drei Jahren zu vollziehen ist, und die aus der Untersuchungshaft unmittelbar der Strafvollstreckung zugewiesen werden, oder
bei denen eine Maßregelunterbringung vorbehalten oder angeordnet ist.
Der Zentralabteilung Diagnostik obliegen insbesondere
die Durchführung der ersten Behandlungsuntersuchung in einem diagnostischen Verfahren nebst Erstellung einer Behandlungsprognose,
die Erarbeitung von Empfehlungen für die Behandlung des Verurteilten zur Vermeidung einer erneuten Straffälligkeit nach der Entlassung orientiert an dem bei Durchführung der notwendigen Behandlungsmaßnahmen frühestmöglichen Entlassungszeitpunkt,
die behandlungsorientierte Zuweisung des Verurteilten an eine andere Vollzugsabteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel oder eine andere Justizvollzugsanstalt des Landes Brandenburg einschließlich der Kontrolle der Umsetzung der Behandlungsempfehlungen,
bei Verurteilten, bei denen die erste Behandlungsuntersuchung durch die Zentralabteilung Diagnostik durchgeführt wurde, die Überprüfung der auf die Erstgewährung von Vollzugslockerungen abzielenden Fortschreibung der Behandlungsuntersuchung der zuständigen Justizvollzugsanstalt; dies gilt nicht für Verurteilte, die in der Sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel untergebracht sind,
die Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Vollzugsplanung und Behandlungsgestaltung des Justizvollzuges in Zusammenarbeit mit der Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel, Fachbereich „Kriminologischer Dienst“.
Die Leitung der Zentralabteilung obliegt einer Diplom-Psychologin oder einem Diplom-Psychologen. Ihr steht eine weitere Diplom-Psychologin oder ein weiterer Diplom-Psychologe zur Seite, die oder der die Leitung vertritt. Darüber hinaus sind in der Zentralabteilung eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter, eine Pädagogin oder ein Pädagoge - diese oder dieser nur mit hälftigem Beschäftigungsumfang -, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für Testverfahren sowie vier originär zugewiesene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt.
Die Leitung der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel stellt der Zentralabteilung Diagnostik geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderlichen Ausstattungsgegenstände und den Geschäftsbedarf zur Verfügung.
Die Zentralabteilung Diagnostik untersteht unmittelbar der Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz.
Dieser Erlass tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2014 außer Kraft. Der Erlass vom 3. Januar 2011 (4402-IV.12, JMBl.
S.
10) tritt am 1. Dezember 2012 außer Kraft.
Potsdam, den 7. November 2012
Der Minister der Justiz
Dr. Volkmar Schöneburg
Markierungen
Leseansicht