Jahresbericht (Runderlass III Nr. 125/1993)
DE - Landesrecht Brandenburg

Jahresbericht (Runderlass III Nr. 125/1993)

Jahresbericht (Runderlass III Nr. 125/1993)
vom 3. Dezember 1993
Um einen zutreffenden Überblick über den Stand, die Entwicklung, den Arbeitsanfall sowie das Gebührenaufkommen bei den Kataster- und Vermessungsämtern des Landes sowie den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte und deren Geschäftsstellen zu gewinnen, erstatten diese einen Jahresbericht. Dieser Jahresbericht ist erstmals für das Geschäftsjahr 1993 nach dem Muster der folgenden Anlagen anzufertigen:
Anlage 1: Allgemeine Angaben Anlage 2: Personal Anlage 2a: Automatisiertes Liegenschaftsbuch Anlage 3: Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Bescheinigungen Anlage 4: Vermessungstätigkeit (Stückvermessung) Anlage 5: Vermessungstätigkeit (Neuvermessung) Anlage 6: Übernahme der Vermessungsschriften Anlage 7: Übernahme von Neuvermessungs- und Bodenneuordnungsverfahren Anlage 8: Fortführung des Liegenschaftskatasters Anlage 9: Übersicht zum Katasterkartenwerk Anlage 10: Umstellung auf die automatisierte Liegenschaftskarte Anlage 11: Gebührenaufkommen Anlage 12: Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Den Anlagen sind Erläuterungen beigefügt, die auf deren Rückseite (Anlagen 1 bis 11 ) bzw.
auf einem Extrablatt abgedruckt sind.
Der Jahresbericht ist mir bis zum 1. März jeden Jahres vorzulegen.
Im Auftrag
gez.
Dr.
Muth
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