Aktivierung von unentgeltlich erworbenen Milchlieferrechten in den neuen Ländern - D-Markeröffnungsbilanz
DE - Landesrecht Brandenburg

Aktivierung von unentgeltlich erworbenen Milchlieferrechten in den neuen Ländern - D-Markeröffnungsbilanz

Aktivierung von unentgeltlich erworbenen Milchlieferrechten in den neuen Ländern - D-Markeröffnungsbilanz
vom 25. April 2003
BMF
hat mit Schreiben vom 27.03.2003 (BMF, Schreiben vom 27.03.2003, IV A 6 - S 2134 - 9/03) mitgeteilt, dass etliche (große) landwirtschaftliche Unternehmen unter Berufung auf § 31 Abs.
1 Nr.
1 Satz 1 DMBilG
unentgeltlich erworbene Milchlieferrechte in erheblichem Umfang (mehrere Mio.
DM
) in der D-Markeröffnungsbilanz aktiviert und abgeschrieben haben.
Im BMF-Schreiben zur Bewertung von mit landwirtschaftlichem Grund und Boden in Zusammenhang stehenden Milchlieferrechten vom 14. Januar 2003 (BMF, Schreiben vom 14.01.2003, BStBl I
2003, 78) ist in Randnummern 51 und 56 die Rechtsentwicklung zu den Milchlieferrechten in den neuen Ländern dargestellt.
Danach ist bei korrekter Anwendung des DMBilG eine Aktivierung von Milchlieferrechten zum 01.07.1990 nicht möglich. Ich bitte daher, bei laufenden und künftigen Betriebsprüfungen das Augenmerk vermehrt auf solche Fälle zu richten. Auch wenn zwischenzeitlich für etliche Veranlagungszeiträume Verjährung eingetreten sein sollte, sind jedenfalls die noch offenen Veranlagungen entsprechend zu bearbeiten oder ggf.
nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften der AO
zu ändern.
(bekannt gegeben mit Verfügung der OFD
Cottbus vom 13.05.2003 S 2151 - 3 - St 226, S 2170 - 23 - St 226)
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