Redaktion und Betrieb der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
DE - Landesrecht Brandenburg

Redaktion und Betrieb der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Redaktion und Betrieb der Homepage der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
vom 15. Juni 2023

1. Zuständigkeit

Für die Redaktion und den Betrieb der Homepage der Gutachterausschüsse ist der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) zuständig. Die grundsätzliche inhaltliche Ausgestaltung der Homepage ist mit den Gutachterausschüssen und dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) abzustimmen.

2.

Aufgabenverteilung
Zur Pflege und Laufendhaltung der Inhalte der Homepage wird die Aufgabenverteilung wie folgt festgelegt:
2.1 Gutachterausschüsse und Oberer Gutachterausschuss
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss sind für den fachlichen Inhalt und die Aktualität ihrer Informationen zuständig und verantwortlich. Folgende Informationen sind mindestens durch die Geschäftsstellen für die Homepage bereit zu stellen und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen:
Grundstücksmarktbericht,
Mitteilung über die Veröffentlichung des Grundstücksmarktberichts,
Mitteilung über den Beschluss der Bodenrichtwerte,
Namen der Mitglieder der Gutachterausschüsse,
Kontaktdaten der Geschäftsstelle sowie Angaben zur Erreichbarkeit,
Kontaktdaten zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art.
13 DSGVO
.
Darüber hinaus kann jeder Gutachterausschuss weitere Informationen, wie z. B.
über die Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten, Sonderauswertungen, Stellenausschreibungen, Quartals- und Halbjahresberichte zur aktuellen Entwicklung des regionalen Grundstücksmarktes sowie Mitteilungen veröffentlichen.
Bei der Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage sind mögliche Urheberrechte am Bild zu beachten.
Bei Dokumenten die auf der Homepage veröffentlicht werden, sollen in den Metadaten der Datei die Angaben zum Autor/Verfasser, Titel und Thema enthalten sein.
2.2 Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Das MIK ist zuständig für die Aktualität der Verweise und Links zu den maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Gutachterausschüsse und informiert durch Mitteilungen über die Änderungen von Rechtsvorschriften. Darüber hinaus kann das MIK weitere Informationen veröffentlichen.
2.3 Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Die LGB legt weitere Details zur Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen und dem MIK, insbesondere für die Übermittlung der Informationen zur laufenden Aktualisierung der Homepage fest.
Die LGB erstellt Formular-Lösungen für die OZG [¹] -konforme Beantragung von Produkten und Dienstleistungen der Gutachterausschüsse (elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren) und stellt diese auf der Homepage zur Verfügung.
Darüber hinaus kann die LGB weitere Informationen veröffentlichen.

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Erlass tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministeriums des Innern vom 2. Dezember 2008 zur Übertragung der Internetredaktion für die Homepage der Gutachterausschüsse an den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB), Aktenzeichen 13-584-28 außer Kraft.
Schönitz
[1]
Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 ( BGBl. I
S.
3122, 3138) zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)
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