Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Planungshinweise für Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im...
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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Planungshinweise für Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Planungshinweise für Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg
vom 15. März 2016 ( ABl./16, [Nr. 13] , S.375)
Der Runderlass richtet sich an:
die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Das erstmalig im Jahr 2000 eingeführte technische Regelwerk zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen wurde in den Jahren 2002 und 2008 aktualisiert und wird nun unter dem Titel „Planungshinweise für Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg“ mit Stand 06/2015 redaktionell fortgeschrieben.
Das Regelwerk gibt Hinweise zur artgerechten Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen, insbesondere Fließgewässerunterführungen. Die Regelungen dienen der einheitlichen Verfahrensweise der Straßenbauverwaltung bei der Umsetzung der Eingriffsregelung nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und der Unterstützung der Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege in eigener Zuständigkeit.
Die vorliegende Fassung enthält redaktionelle Korrekturen und Anpassungen an aktuelle Rechtsvorschriften sowie Optimierungen bezüglich der Verständlichkeit ingenieurbautechnischer Maßgaben. Die technischen Grundlösungen und Gestaltungsgrundsätze für artgerechte Querungsbauwerke an Straßen sind beibehalten worden.
Die Maßgaben des vorliegenden technischen Regelwerkes sind im Vergleich zu den Kapiteln 4.1.2 „Querungshilfen für Fischotter“ und 4.2.1.3 „Querungshilfen für Biber“ des „Merkblattes zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (MAQ 2008) (Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Nr.
05/2010 vom 15. Juli 2010, ABl.
S.
1274) weitaus differenzierter und sind somit primär anzuwenden.
Hiermit wird das technische Regelwerk „Planungshinweise für Maßnahmen zum Schutz des Fischotters und Bibers an Straßen im Land Brandenburg“, Stand: 06/2015, für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Im Interesse der einheitlichen Verfahrensweise wird die Anwendung der für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen empfohlen.
Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.
Das technische Regelwerk kann als Download über die Internetseite www.ls.brandenburg.de bezogen werden.
Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.
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