Dienstanweisung<br> Bestimmungen für die Nutzung des Haushaltsaufstellungsverfahrens HAVWin Brandenburg
DE - Landesrecht Brandenburg

Dienstanweisung Bestimmungen für die Nutzung des Haushaltsaufstellungsverfahrens HAVWin Brandenburg

Dienstanweisung Bestimmungen für die Nutzung des Haushaltsaufstellungsverfahrens HAVWin Brandenburg
vom 1. Januar 2003

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Dienstanweisung regelt die Erfassung, Verarbeitung, Kontrolle und Sicherung der Daten im automatisierten Verfahren HAVWin und gilt ergänzend zu bevorstehenden organisatorischen Festlegungen.
1.2 Die Dienstanweisungen für den Einsatz der Informationstechnik sowie die Festlegung entsprechend VV-LHO
§ 1 - VV-LHO § 33 bleiben hiervon unberührt.
Die Haushaltsplanaufstellung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Brandenburg (VV-HS Bbg) und den haushaltstechnischen Richtlinien des Landes Brandenburg (HRL-Bbg) in der jeweils gültigen Fassung.
Das jeweilige Aufstellungsrundschreiben ist zu beachten.

2. Zuständigkeiten

2.1 Für die laufenden Anpassungen des Verfahrens an geltende Gesetze und Vorschriften ( LHO
, VV-LHO, VV-HS Bbg, HRL-Bbg) ist durch das MdF ein Pflegevertrag mit der Herstellerfirma SchlumbergerSema GmbH
abgeschlossen worden.
2.2 Für die Administration des Programms sind verantwortlich
der Haushalsadministrator ( u. a.
Erfassung von Stammdaten, Korrektur von Fehleingaben, spezifische Auswertung der Daten, Erarbeitung von Erläuterungsvorlagen); er ist der Hauptnutzer des Verfahrens
der Systemadministrator (u. a. Vergabe von Zugriffsrechten, Datenbankverwaltung und -auswertung, Datensicherung, Programmtest); er ist kein Nutzer des Verfahrens
IT
-Verantwortliche der Ressorts (Installation des Programms)
2.3 Für den Fall sogenannter lokaler Installationen (keine zentrale Datenhaltung im MdF
) werden die technischen und fachlichen Systemverwaltungsaufgaben in enger Absprache mit den IT-Verantwortlichen und Haushaltsverantwortlichen des jeweiligen Ressorts abgestimmt und teilweise durch diese übernommen.
2.4 Jeder Nutzer ist für die fachlich korrekte Verfahrensbearbeitung zuständig.

3. Datenschutz

3.1 Für die Arbeit mit dem Verfahren erhält jeder Nutzer eine Zugangsberechtigung (Benutzername, Kennwort). Mit dieser Zugangsberechtigung ist besonders verantwortlich umzugehen. Die Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Passwort ist aus mindestens 6 verschiedenen alphanumerischen Zeichen zu bilden.
Die Weitergabe von Administratorpassworten an normale Nutzer ist nicht gestattet.
3.2 Das Programm HAVWin darf nur auf Dienst- PC
der jeweiligen Behörde installiert werden.
3.3 Jeder Nutzer ist für die korrekte Anwendung der geltenden Vorschriften und Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit selbst verantwortlich.
3.4 Für die Datensicherung ist der Systemadministrator (siehe auch Punkt 2.2) verantwortlich. Im Falle einer lokalen HAVWin-Installation ist der IT-Verantwortliche des jeweiligen Ressorts für die regelmäßige Datensicherung zuständig.
3.5 Im Übrigen sind die Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes zu beachten.

4. Datenerfassung

4.1 Die Datenerfassung erfolgt durch den jeweils dafür zuständigen Mitarbeiter.
4.2 Gesonderter Kennungen für den lesenden Zugriff auf die Daten sind möglich und durch den Systemadministrator einzustellen.
4.3 Die Möglichkeiten und Verfahrensweisen der Datenerfassung in HAVWin sind im Handbuch und ergänzend dazu in der Schriftenreihe „HAVWin-Hinweise“ dokumentiert.

5. Inkrafttreten

Diese Dienstanweisung tritt am 01.01.2003 in Kraft.
Markierungen
Leseansicht