Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen“ (RUB)
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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen“ (RUB)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - „Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen“ (RUB)
vom 30. November 2022 ( ABl./22, [Nr. 50] , S.996)
Der Runderlass richtet sich an die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Nr.
19/2021 vom 23. August 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die „Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen“ (RUB) bekannt gegeben und im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Hiermit werden die Regelungsinhalte des Allgemeinen Rundschreibens Nr. 19/2021 für das Land Brandenburg für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen eingeführt. Es ersetzt die mit Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 30/1994 - Straßenverkehrstechnik - vom 21. September 1994 ( ABl.
S.
1447) eingeführten Regelungen zur RUB 1992.
Für die im Zuständigkeitsbereich der übrigen Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Dieser Erlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und gilt unbefristet.
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