(Entgeltliche) Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen unter Gründung einer Personengesellschaft
(Entgeltliche) Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen unter Gründung einer Personengesellschaft
vom 17. Oktober 2001
Mit der Verfügung der OFD
Cottbus vom 13.12.2000, S 2241 - 24 - St 226, S 2179 - 3 - St 226, habe ich u. a.
zur entgeltlichen Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen Stellung genommen.
Nach dem BMF
-Schreiben vom 21.08.2001 (BMF, Schreiben vom 21.08.2001, BStBl I
2001, 543) ist in dem BMF-Schreiben vom 25.03.1998 (BMF, Schreiben vom 25.03.1998, BStBl I 1998, 268; sogenannter Umwandlungssteuererlass) der 2. Abschnitt "II. Einbringung mit Zuzahlung" des Teil B neu gefasst worden. Nach Tz. 24.12a gilt - abweichend von den Ausführungen in der vorgenannten Verfügung - Folgendes: Für den Fall der Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs.
3 Satz 2 UmwStG
i. V. m.
§§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 1 EStG - vorbehaltlich der Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 3 UmwStG - bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (vgl. BFH vom 21.09.2000, IV R 54/99, BStBl II
2001, 178).
Ich bitte in der o. g.
Verfügung vom 13.12.2000 einen entsprechenden Hinweis auf das o. g. BMF-Schreiben vom 21.08.2001 sowie die insoweit geänderte ertragsteuerliche Behandlung anzubringen.
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