Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg
Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg
vom 8. Dezember 2017 ( JMBl/18, [Nr. 2] , S.10)
I.
Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird neu gefasst und tritt am 1. März 2018 in Kraft.
II.
Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg kann auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz http://www.mdjev.brandenburg.de als PDF
-Datei abgerufen werden.
III.
Der durch Allgemeine Verfügung vom 16. März 2015 ( JMBl.
S.
30) in Kraft gesetzte Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird aufgehoben.
Potsdam, den 8. Dezember 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
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