Gemeinsame Richtlinien der Justizministers/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts
Gemeinsame Richtlinien der Justizministers/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts
vom 29. März 1993 (JMBl/93, [Nr. 6], S.91)
Die Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder über die Anwendung unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts (Anlage A zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren) werden hiermit für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt.
Der Minister der Justiz Der Minister des Innern
Dr.
Bräutigam Ziel
zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)
Anlagen
1
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