Verwaltungsvorschrift für das Betreten von Anlagen des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB Konzern) bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten im Land Brandenburg (VV Bahn)
DE - Landesrecht Brandenburg
Verwaltungsvorschrift für das Betreten von Anlagen des Konzerns Deutsche Bahn AG (DB Konzern) bei der Ausführung von Vermessungsarbeiten im Land Brandenburg (VV Bahn)