Gesetz zum Staatsvertrag vom 15. November 2000 zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden
Gesetz zum Staatsvertrag vom 15. November 2000 zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden
vom 19. Dezember 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 16], S.195)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 15. November 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 19. Dezember 2000
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag
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