Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 10. Januar 2007 zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag vom 10. Januar 2007 zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
vom 26. März 2007 ( GVBl.I/07, [Nr. 6] , S.75)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 10. Januar 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 26. März 2007
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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