Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Februar 2007 zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag)
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Februar 2007 zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag)
vom 8. Juni 2007 ( GVBl.I/07, [Nr. 8] , S.102)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 13. Februar 2007 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Übertragungsstellenstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der in § 1 genannte Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 8. Juni 2007
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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