Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung
vom 3. Dezember 2008 ( GVBl.I/08, [Nr. 16] , S.310, Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/10, [Nr. 23] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem im Land Brandenburg am 10. April 2008 unterzeichneten
Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 über die Errichtung einer gemeinsamen
Einrichtung für Hochschulzulassung wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 3. Dezember 2008
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
Markierungen
Leseansicht