Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)
vom 21. Juni 2012 ( GVBl.I/12, [Nr. 28] , S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/12, [Nr. 30] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 15. Dezember 2011 und 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 20 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 21. Juni 2012
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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