Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
vom 29. November 2012 ( GVBl.I/12, [Nr. 39] , S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/15, [Nr. 25] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 5. Mai 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 29. November 2012
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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