Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
vom 25. Januar 2016 ( GVBl.I/16, [Nr. 6] , S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/20, [Nr. 12] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Zustimmung
Dem am 23. Juli 2015 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 25. Januar 2016
Die Präsidentin des Landtages Brandenburg
Britta Stark
zum Abkommen
Anlagen
1
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik 642.0 KB
Feedback