Baupreisindexzahl für 2016
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2016

Baupreisindexzahl für 2016
vom 31. Mai 2016 ( ABl./16, [Nr. 23] , S.623) geändert durch Bekanntmachung des MIL vom 27. Juli 2016 ( ABl./16, [Nr. 32] , S.834)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. August 2015 (GVBl. II Nr.
37) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,094.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.
Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
gültig ab 1. Juni 2016
Nr.GebäudeartanrechenbareBauwertein Euro/ m³
1 Wohngebäude 124
2 Wochenendhäuser 108
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 166
4 Schulen 157
5 Kindertageseinrichtungen 141
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 141
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 164
8 Krankenhäuser 184
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 141
10 Hallenbäder 152
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 69
Bauart schwer ¹ 60
sonstige Bauart 52
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 60
Bauart schwer ¹ 52
sonstige Bauart 43
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 52
Bauart schwer ¹ 43
sonstige Bauart 33
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 43
Bauart schwer ¹ 33
sonstige Bauart 24
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 93
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 83
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 126
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 109
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 91
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 109
18 Tiefgaragen 168
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 44
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 33
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 19
Zuschlag für Hallenbereiche 49 Euro/ m²
.
¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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