Baupreisindexzahl für 2019
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2019

Baupreisindexzahl für 2019
vom 24. April 2019 ( ABl./19, [Nr. 17] , S.460)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 ( GVBl. II
S.
562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 (GVBl. II Nr.
53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,178.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2019
Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwertein Euro/ m³ 2019
1 Wohngebäude 133
2 Wochenendhäuser 117
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 179
4 Schulen 170
5 Kindertageseinrichtungen 152
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 152
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 177
8 Krankenhäuser 198
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 152
10 Hallenbäder 164
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 74
Bauart schwer ¹ 65
sonstige Bauart 55
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 65
Bauart schwer ¹ 55
sonstige Bauart 46
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 55
Bauart schwer ¹ 46
sonstige Bauart 35
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 46
Bauart schwer ¹ 35
sonstige Bauart 26
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 100
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 90
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 135
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 118
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 98
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 118
18 Tiefgaragen 181
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 47
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 35
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 20
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 53 €/m².
¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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