Baupreisindexzahl für 2020
DE - Landesrecht Brandenburg

Baupreisindexzahl für 2020

Baupreisindexzahl für 2020
vom 21. April 2020 ( ABl./20, [Nr. 19] , S.448)
Auf Grund des § 3 Absatz 1 Satz 6 der Brandenburgischen Baugebührenordnung vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Oktober 2016 ( GVBl. II
Nr.
53) geändert worden ist, macht das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung als oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
Die Baupreisindexzahl nach § 3 Absatz 1 Satz 3 der Brandenburgischen Baugebührenordnung, mit der die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 2 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,219.
Die sich daraus ergebenden fortgeschriebenen anrechenbaren Bauwerte werden in der nachstehenden Tabelle veröffentlicht.

Tabelle der anrechenbaren Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt

gültig ab 1. Juni 2020
Nr.Gebäudeartanrechenbare Bauwertein Euro/m³ 2020
1 Wohngebäude 138
2 Wochenendhäuser 121
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 185
4 Schulen 176
5 Kindertageseinrichtungen 157
6 Hotels, Pensionen, Heime, Sanatorien bis 60 Betten, Gaststätten, Kantinen 157
7 Hotels, Heime, Sanatorien über 60 Betten 183
8 Krankenhäuser 205
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 157
10 Hallenbäder 169
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19
11.1 bis 5 000 m³ Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 77
Bauart schwer ¹ 67
sonstige Bauart 57
11.2 der 5 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 20 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 67
Bauart schwer ¹ 57
sonstige Bauart 48
11.3 der 20 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50 000 m³
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 57
Bauart schwer ¹ 48
sonstige Bauart 37
11.4 der 50 000 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer ¹ und mit nicht geringen Einbauten ² 48
Bauart schwer ¹ 37
sonstige Bauart 27
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 104
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 93
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten 140
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 122
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 101
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 122
18 Tiefgaragen 188
19 Schuppen, Kaltställe, Nebengebäude für Abstellräume, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen sowie ähnliche Gebäude 49
20 Gewächshäuser
20.1 bis 1 500 m³ Brutto-Rauminhalt 37
20.2 der 1 500 m³ übersteigende Brutto-Rauminhalt 21
Zuschlag für Hallenbereiche mit Kranbahnen 55 €/m².
¹ Gebäude mit Tragwerken, die überwiegend in Massivbauart oder schwerem Stahlbau errichtet werden
² Einbauten, wie Maschinenfundamente, Emporen, tragende Wände, Kranbahnen
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