Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)
DE - Landesrecht Brandenburg

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung)
vom 9. Januar 2017 ( GVBl.II/17, [Nr. 2] )
Auf Grund des § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 ( GVBl. I
Nr.
29) verordnet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz:

§ 1

Zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29) genannten Inhalten sollen in der Regel mindestens die folgenden Punkte zählen:
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens
Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren (aktive Teilnahme und Schutz vor Belastung), besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendhilferecht)
Das Ermittlungsverfahren - Strafanzeige
Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft
Die Strafverteidigung
Rechtsbeistand und Nebenklage
Aussagepsychologische Begutachtung
Das Hauptverfahren
Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren
Möglichkeiten der Entschädigung (einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz), Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließlich der möglichen Kostenfolgen für Verletzte
Täter-Opfer-Ausgleich
Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, zum Beispiel Familien- und Zivilrecht (Gewaltschutzgesetz)
Viktimologie
Viktimologische Grundlagen
aa)
Theorien der Viktimisierung
bb)
Bedürfnisse von Opfern
cc)
Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern
dd)
Sekundäre Viktimisierung
ee)
Umgang mit Scham und Schuld
Wissen über spezielle Opfergruppen, unter anderem
aa)
Kinder und Jugendliche
bb)
Personen mit Behinderung
cc)
Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung
dd)
Betroffene von Sexualstraftaten
ee)
Betroffene von Menschenhandel
ff)
Betroffene von Gewalttaten (mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking)
gg)
Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität
Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation
Psychologie/Psychotraumatologie
Zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeugen im Strafverfahren
Aspekte der Aussagepsychologie
Trauma und Traumabehandlung
Stabilisierungstechniken
Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung
Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung
Leistungen und Methoden, insbesondere
aa)
Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens
bb)
Methodenkompetenz (zum Beispiel adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht)
cc)
Kooperation mit anderen Professionen, Netzwerkarbeit
Qualitätssicherung und Eigenvorsorge
Formen der Dokumentation
Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld (Möglichkeiten und Grenzen)
Methoden zur Selbstreflexion (zum Beispiel kollegiale Beratung, Supervision)
interdisziplinärer Austausch
Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe
Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit (zum Beispiel Vermeidung von Überidentifikation, Burn-out-Prävention)
Einzelnorm

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 9. Januar 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
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