Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
vom 16. Oktober 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 21], S.423, ber. S. 493)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.
§ 2
Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 16. Oktober 1992
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Abkommen
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