Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 24. August 1993 zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
vom 20. September 1993 (GVBl.I/93, [Nr. 21], S.393)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 24. August 1993 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 20. September 1993
Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich
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