Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
vom 9. Oktober 1997 (GVBl.I/97, [Nr. 10], S.108)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Havelberg am 8. April 1997 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 9. Oktober 1997
Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich
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