Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Mai 2000 (GVBl.I/00, [Nr. 4], S.62)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Bonn am 24. Juni 1999 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 3. Mai 2000
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Staatsvertrag
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