Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung
Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung
vom 10. Juli 2003 ( GVBl.I/03, [Nr. 11] , S.201)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 24. Februar 2003 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die Zusammenarbeit in der Notfallrettung wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 10. Juli 2003
Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich
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