Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 22. Juni 2006 über die Vergabe von Studienplätzen
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 22. Juni 2006 über die Vergabe von Studienplätzen
vom 6. Dezember 2006 ( GVBl.I/06, [Nr. 17] , S.175)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem in Berlin am 22. Juni 2006 unterzeichneten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 6. Dezember 2006
Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch
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