Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 1. September 2008 über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie
vom 3. Dezember 2008 ( GVBl.I/08, [Nr. 16] , S.289)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 1. September 2008 unterzeichneten Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 18 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 3. Dezember 2008
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
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