Mitteilungen zum Wählerverzeichnis
DE - Landesrecht Brandenburg

Mitteilungen zum Wählerverzeichnis

Mitteilungen zum Wählerverzeichnis
vom 23. August 1993 (JMBl/93, [Nr. 9], S.147)
Mitteilungen gemäß
Nr.
12 a der Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen (MiStra)
Nr. XV.4. der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
sind an die für den Wohnort des Betroffenen zuständige Meldebehörde zu richten.
Soweit Mitteilungen gemäß Nr. 1 b) in der zurückliegenden Zeit noch nicht oder an andere Behörden vorgenommen wurden, sind sie nachzuholen.
Die zuständigen Meldebehörden ergeben sich aus der Anlage/ Teil A und B zu dieser Rundverfügung ¹)
Die Rundverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Potsdam, den 23.8.1993
Minister der Justiz In Vertretung des Staatssekretärs
Kupas
¹) wird gesondert zugestellt
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