Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)
Entgeltverzeichnis für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsentgeltverzeichnis - VermEVz)
vom 18. Juli 2023 geändert durch Erlass vom 5. Dezember 2023
Auf Grund des §
11 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 ( GVBl. I
, S.
186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I, S. 5) geändert worden ist sowie der §§
10 und 28 des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes vom 27. Mai 2009 (GVBl. I, S. 166), das zuletzt durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I, Nr.
32) geändert worden ist in Verbindung mit dem § 1 Absatz 1 und dem § 2 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019 ( GVBl. II
/20, Nr. 2) sowie dem § 121 Absatz 2 Nummer 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I, S. 6) geändert worden ist, genehmigt das Ministerium des Innern und für Kommunales die von der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg vorgelegten Entgelte in der unten stehenden Form und bestimmt: Die im Brandenburgischen Vermessungsgesetz benannten Aufgabenträger erheben für die Wahrnehmung der in diesem Verzeichnis benannten Aufgaben die nachfolgend festgesetzten Entgelte.
I Grundsätze
1 Berechnungsgrundlagen
1.1 Entgelte
(1) Die Entgelte beinhalten die Umsatzsteuer - soweit sie der Umsatzsteuer unterliegen - und die sonstigen Preisbestandteile.
(2) Für Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg sowie der Katasterbehörden auf Grund des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes sowie den ergänzenden Vorschriften, für die ein anderweitiges Entgelt weder in diesem Verzeichnis noch im Gebührentarif der Vermessungsgebührenordnung vorgesehen ist, werden Entgelte nach dem Zeitaufwand gemäß der Tabelle 1 berechnet. Hierbei sind für jede außen- oder innendienstlich begonnene halbe Arbeitsstunde folgende Entgelte zu Grunde zu legen:
Zeitentgelt | Euro |
---|---|
Ingenieur oder entsprechend eingesetzte Fachkraft | 60,80 |
andere Fachkraft | 41,75 |
Tabelle 1 - Zeitentgelt
Das Zeitentgelt bestimmt sich nach der Dienstkraft, die zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung entsprechend ausgebildet ist, einschließlich unvermeidbarer Reisezeiten.
(3) Für die Bereitstellung und Nutzung von entgeltpflichtigen Geobasisinformationen gelten die Regelungen in Teil C Nummer 6 sowie in Teil D Nummer 7.
(4) Für die Bereitstellung von Bodenrichtwertdaten (Geofachdaten) gelten allein die Regelungen in Teil E.
(5) Zur Erprobung neuer Entgelt- und Geschäftsmodelle können für die Dauer einer Entwicklungs- und Erprobungsphase von zwei Jahren mit Zustimmung des Ministeriums des Innern und für Kommunales besondere Entgelte festgesetzt werden, soweit dies einer angemessenen Verteilung der Vorteile und Risiken des Entgelt- beziehungsweise Geschäftsmodells entspricht. Sofern sich das Entgeltmodell bewährt, kann es bis zur nächsten Anpassung dieses Verzeichnisses beibehalten werden.
(6) Entsteht während der Laufzeit dieses Verzeichnisses ein neues Produkt, setzt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales das Entgelt unter Würdigung der Entgelte ähnlicher bestehender Produkte und Datensätze fest. Die Entgeltfestsetzung wird bei der nächsten Änderung dieses Verzeichnisses aufgenommen.
(7) Soweit Geobasisdaten als Unterlagen für Liegenschaftsvermessungen nach dem Brandenburgischen Vermessungsgesetz dienen oder als Auszüge in analoger Form, im PDF-Format oder Bild-Format aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters bereitgestellt werden, sind sie nicht Gegenstand dieses Entgeltverzeichnisses.
(8) Erfolgt die digitale Datenbereitstellung nicht über automatisierte Abrufverfahren bzw.
Selbstentnahme, wird das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben. Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sind in diesem Zeitentgelt enthalten.
Für eine auf Anforderung vom digitalen Standardprodukt abweichende digitale Datenbereitstellung wird gemäß § 2 BbgGeoNutzV
ein Zeitentgelt in Höhe von 41,75 €
je begonnene halbe Arbeitsstunde zu Grunde gelegt. Gleiches gilt für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung des dargelegten berechtigten Interesses sowie die manuelle Einrichtung von Abrufverfahren (Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA-Verfahren) je Erstantrag. NBA-Folgeanträge sind entgeltfrei.
Die benötigten Arbeitszeiten für einzelne Arbeitsschritte sind zu summieren und für das jeweilige Zeitentgelt zu Grunde zu legen.
(9) Gemäß § 6 der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste erhebt die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg einen jährlichen Erstattungsbetrag gemäß Tabelle 2.
Geschäftsbereiche | Euro |
---|---|
Staatskanzlei | Zurzeit kein Datenabruf |
Ministerium des Innern und für Kommunales | 300.000 |
Ministerium der Justiz | Zurzeit kein Datenabruf |
Ministerium der Finanzen und für Europa | 5.000 |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie | 5.000 |
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz | 300.000 |
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport | 5.000 |
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur | 20.000 |
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz | 10.000 |
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung | 300.000 |
Tabelle 2 - Erstattungsbeträge
Für die Ermittlung der Erstattungsbeträge für die in Tabelle 2 genannten Geschäftsbereiche kann die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg die Festlegungen des VermEVz
vom 17. November 2016, das zuletzt durch Erlass vom 22. Dezember 2021 geändert wurde, zugrunde legen. Die dortigen Festlegungen repräsentieren die bewerteten Aufwendungen für die erwartete Bereitstellung von Geodaten oder Produkten.
1.2 Informationsmenge
(1) Die Entgelte für die Bereitstellung der Geobasisinformationen werden entweder nach der Flächengröße oder nach der Zeitdauer ermittelt.
(2) Die abzugebende Informationsmenge wird in die Mengenstaffeln einsortiert. Je Mengenstaffel wird dann die dortige Informationsmenge mit dem zugehörigen Ermäßigungsfaktor multipliziert. Die sich daraus ergebenden Teilbeträge werden anschließend addiert.
(3) Sofern Geobasisinformationen flächenbezogen abgerechnet werden, richtet sich die Höhe der Entgelte nach der Flächengröße gemäß der Tabelle 3.
Es werden stets volle km² abgerechnet. Es ist jeweils auf den nächsten vollen km² aufzurunden.
Informationsmenge - Landschaftsfläche [ km²] | Faktor |
---|---|
für die ersten 500 | 1,0 |
für den 501. bis zum 5 000. | 0,5 |
für den 5 001. bis zum 25 000. | 0,25 |
für den 25 001. | 0,125 |
Tabelle 3 - Ermäßigungsfaktoren nach Flächengröße
1.3 Datenformat
Geobasisdaten werden in definierten Datenformatstandards bereitgestellt. Darüber hinaus wird für Formatumwandlungen ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.
2 Bereitstellung
Die Bereitstellung umfasst die Abgabe von Geobasisinformationen (Offline und Online) aus den analogen und digitalen Datenbeständen.
2.1
Offline
-Bereitstellung
Für die Bereitstellung von digitalen Geobasisinformationen, die nicht per Selbstentnahme online bereitgestellt werden können, wird ein Bereitstellungsentgelt in Höhe des entstandenen Zeitaufwandes gemäß Tabelle 1 erhoben.
2.2
Online
-Bereitstellung
2.2.1 Darstellungsdienste
Darstellungsdienste ermöglichen es mindestens darstellbare Geobasisinformationen anzuzeigen, darin zu navigieren, sie zu vergrößern und zu verkleinern, zu verschieben und mit Geofachdaten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstigen relevanten Inhalten von Metadaten anzuzeigen. Die Online-Bereitstellung erfolgt entgeltfrei.
2.2.2
Download
-Dienste
Download
-Dienste erlauben es, Geobasisinformationen online abzurufen. Für den
Download
über Warenkorbfunktionen oder über direktem Datenzugriff durch Herunterladen werden keine Entgelte erhoben.
2.2.3 LiKa-
Online
(ALKIS, Automatisiertes Nachweissystem ANS)
Die Entgelte für die Einrichtung und Änderung des Anschlusses und für den
Download
sind der Tabelle 4 zu entnehmen. Das Löschen von Anschlüssen oder einzelner Nutzer sowie Änderungen der Kontaktdaten sind entgeltfrei. Die Nutzungsentgelte sind unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Daten tatsächlich abgerufen werden.
LiKa-Online | Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter | Andere öffentliche Stellen und ÖbVI | Andere Nutzer |
---|---|---|---|
Euro | Euro | Euro | |
Einrichtung und Änderung eines Anschlusses für LiKa-Online | 50,00 | 50,00 | 50,00 |
Nutzung je Monat für den ersten Katasteramtsbezirk | 30,00 | 40,00 | 60,00 |
Nutzung je Monat für den zweiten und dritten Katasteramtsbezirk jeweils | 22,50 | 30,00 | 50,00 |
Nutzung je Monat für den vierten bis achten Katasteramtsbezirk jeweils | 15,00 | 20,00 | 40,00 |
Nutzung je Monat für mehr als acht Katasteramtsbezirke | 165,00 | 220,00 | 400,00 |
Tabelle 4 - Entgelte für die Nutzung von LiKa-Online
2.2.4 Bereitstellungsportal
Für die Einrichtung und Nutzung des Bereitstellungsportals wird für jede Vermessungsstelle pauschal je Kalenderjahr ein Nutzungsentgelt sowie für jeden gebührenpflichtigen Antrag auf eine hoheitliche Vermessung (Liegenschaftsvermessung oder Amtlicher Lageplan) ein Auftragsentgelt durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg erhoben. Die Entgelte sind der Tabelle 5 zu entnehmen.
Die Abrechnung der antragsbezogenen Entgelte erfolgt quartalsweise durch die Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg auf Grundlage der im Bereitstellungsportal gespeicherten Antragsdaten.
Bereitstellungsportal | Euro |
---|---|
Einrichtung und Nutzung, je Kalenderjahr | 300,00 |
Auftragsentgelt für einen gebührenpflichtigen Vermessungsantrag gemäß Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg, je Antrag | 15,00 |
Tabelle 5 - Entgelte für das Bereitstellungsportal
2.2.5 Brandenburgviewer
Für die Nutzung des Brandenburgviewers wird kein Entgelt erhoben.
2.2.6 Brandenburgviewer-Plus
Für die Nutzung des Brandenburgviewer-Plus wird das Entgelt je Nutzer nach Tabelle 6 erhoben. Beim Anlegen eines Unternehmenskontos wird dieses als ein Nutzer gewertet. Das Einrichten, Ändern oder Löschen von Zugängen sowie Änderungen der Kontaktdaten sind in diesem Nutzungsentgelt enthalten. Das Entgelt ist unabhängig vom Umfang der Nutzung.
Brandenburgviewer-Plus | Euro |
---|---|
Brandenburgviewer-Plus, je Monat | 24,00 |
Tabelle 6 - Brandenburgviewer-Plus
3 Nutzung
3.1 Weitergabe von Geobasisinformationen ohne Veränderung (Wiederverkauf)
Für das Recht der Weitergabe von Präsentationen (Analogausgaben oder Dateien, die nur mit besonderem Aufwand geändert werden können) und analogen Topographischen Karten ohne Veränderung (Wiederverkauf) werden Bereitstellungsentgelte erhoben, die sich für den Einzel- und Großhandel aus der Multiplikation des Basisbetrages mit dem betreffenden Faktor der Tabelle 7 ergeben. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben.
Wiederverkauf: Abgabemenge je Lieferung [Anzahl] | Faktor |
---|---|
bis 10 | 0,7 |
über 10 bis 200 | 0,6 |
über 200 bis 400 | 0,5 |
über 400 | 0,4 |
Tabelle 7 - Wiederverkaufsfaktoren
II Produktbereiche
Teil A Geobasisinformationen des Raumbezugs
4 Geobasisinformationen des Raumbezugs
Die Geobasisinformationen des Raumbezugs werden entgeltfrei bereitgestellt.
4.1 AFIS-Präsentationsausgaben des Raumbezugs
AFIS-Präsentationenausgaben des Raumbezugs |
---|
Punktlisten |
Einzelpunktnachweise |
Festpunktübersichten |
4.2 AFIS-Datensätze des Raumbezugs
AFIS-Datensätze des Raumbezugs |
---|
Objektbezogene Datensätze |
4.3 Daten des SA
POS
®
Daten des SAPOS® | Kurzbezeichnung |
---|---|
Echtzeitpositionierungsservice | EPS |
Hochpräziser Echtzeitpositionierungsservice | HEPS |
Geodätischer Postprocessing-Positionierungsservice | GPPS bzw. GPPS-PrO |
4.4 Produkte des Raumbezugs
Produkte des Raumbezugs |
---|
NTv2-Lagetransformation |
Quasigeoidundulation |
4.5 Daten des Quasigeoids
Daten des Quasigeoids |
---|
Geoidteil Brandenburg |
Teil B Geobasisinformationen der Liegenschaften
5 Geobasisinformationen der Liegenschaften
Die Geobasisinformationen der Liegenschaften werden entgeltfrei bereitgestellt.
5.1 ALKIS-Datensätze
Objektbezogene Datensätze |
---|
Flurstücke |
Gebäude |
Tatsächliche Nutzung |
Bodenschätzung |
Netzpunkte |
Eigentümer |
5.2 ALKIS-Produkte
ALKIS-Produkte |
---|
Level of Detail 1 (LoD1) |
Level of Detail 2 (LoD2) |
Georeferenzierte Gebäudeadressen (Hauskoordinaten) |
Georeferenzierte Gebäudegrundrisse (Hausumringe) |
5.3 ALKIS-Regionaldaten
ALKIS-Regionaldaten |
---|
Regionaldatenverzeichnis (Gemarkungsnachweis) |
Straßennamenverzeichnis |
Teil C Geobasisinformationen der Landschaft
6 Geobasisinformationen der Landschaft
6.1 ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topographische Karten)
ATKIS-Präsentationsausgaben der Landschaft (Topografische Karten) | Kurzbezeichnung |
---|---|
Topographische Karten (TK) | TK10 / 25 / 50 / 100 |
Der Basisbetrag einer Topographischen Karte beträgt je Kartenblatt 8,00 Euro.
6.2 ATKIS-Datensätze der Landschaft
ATKIS-Datensätze der Landschaft | Kurzbezeichnung |
---|---|
Digitale Landschaftsmodelle | Basis-DLM / DLM50 |
Digitale Geländemodelle | DGM1 / 2 / 5 / 10 / 25 / 50 |
Digitale Orthophotos | DOP10 / 20 / 40 / 100 |
Digitale Topographische Karten | DTK10 / 25 / 50 / 100 |
Bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell | bDOM |
Die ATKIS-Datensätze der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.
6.3 ATKIS-Produkte der Landschaft
ATKIS-Produkte der Landschaft |
---|
Schummerungsbild aus DGM beziehungsweise bDOM |
Höhenlinien aus DGM beziehungsweise bDOM |
Digitale Verwaltungsgrenzen |
Digitale Postleitzahlgrenzen |
Digitale Flurübersichtskarte |
Digitale Regionalkarten |
Digitale Landeskarten |
Digitale historische Karten |
Digitale Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis |
Die ATKIS-Produkte der Landschaft werden entgeltfrei bereitgestellt.
Teil D Weitere Leistungen der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
7 Weitere Produkte der Landschaft
7.1 Topographische Landeskartenwerke
Topographische Landeskartenwerke | Euro |
---|---|
Topographische Regionalkarten 1:100 000 | 12,50 |
Topographische Landeskarte 1:175 000 | 95,00 |
Topographische Landeskarte 1:250 000 | 17,50 |
Topographische Landeskarte 1:400 000 | 10,00 |
Tabelle D.1 - Topographische Landeskartenwerke
7.2 Topographische Sonderkarten
7.2.1 Sonderkarten
Topographische Sonderkarten | Euro |
---|---|
Freizeitkarten 1:25 000, 1:50 000 | 6,00 |
Set Freizeitkarten, bestehend aus 2 Karten 1:25 000 | 10,00 |
Wassersportkarte 1:50 000 | 7,00 |
Freizeitkarten Barnimer Land 1:30 000 | 7,00 |
Parkpläne 1:5 000 | 2,50 |
Set Parkpläne Potdam, bestehend aus 3 Karten | 6,00 |
Tabelle D.2 - Topographische Sonderkarten
7.2.2 Fachkarten - Geodäsie
Topographische Fachkarten - Geodäsie | Euro |
---|---|
Maßstabzonenkarte 1:500 000 (PDF-Ausgabe) | entgeltfrei |
Tabelle D.3 - Topographische Fachkarten - Geodäsie
7.2.3 Fachkarten - Relief
Topographische Fachkarten - Relief | Euro |
---|---|
Reliefkarte 1 1:500 000 | 4,00 |
Reliefkarte 2 1:500 000 | 4,00 |
Höhenschichtenkarte des Landes Brandenburg 1:500 000 | 4,00 |
Tabelle D.4 - Topographische Fachkarten - Relief
7.3 Historische topographische Karten
7.3.1 Historische topographische Einzelkarten
Historische topographische Einzelkarten | Euro |
---|---|
Brandenburgensis Marchae Descriptio, Karte aus dem Jahr 1588, 1: 880 000, Ortelius | 9,00 |
Musterblatt für die topographischen Arbeiten des Königlich Preußischen Generalstabes | 2,75 |
Grundriss der königlichen Residenz-Stadt Potsdam nebst der umliegenden Gegend, 1770 | 2,00 |
Das Churmaercksche Weichbild Brandenburg, 1780 | 2,00 |
Gegend der Staedte Berlin und Potsdam, 1780 | 2,00 |
Karte von der Eisenbahn zwischen Potsdam und Berlin, 1838 | 2,00 |
Rundkarte von Potsdam, 1840 | 2,00 |
Karte für Touren nach der Umgegend von Potsdam über Neubabelsberg, 1882 | 2,00 |
Plan von der Insel (Potsdam) und deren Stadtgebiet, 1786 einfarbig | 7,00 |
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 einfarbig | 7,00 |
Plan von der Gegend um Potsdam, 1785 mehrfarbig | 7,00 |
Plan von der Gegend um Potsdam, 1786 mehrfarbig | 10,00 |
Sonderausgabe Luckenwalde, 1841 | 10,00 |
Suchodoletz-Karte, Plan der Umgebung Potsdam um 1680, doppelseitig | 15,00 |
Spezialkarte von der Mittelmark, Karte aus dem Jahr 1790, 1:300 000, Sotzmann/Jäck | 12,00 |
Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1725, 1:550 000, Gundling/Ottens | 12,00 |
Markgrafschaft und Kurfürstentum Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1696, 1:450 000, Abbeville/Jailot | 12,00 |
Geographische Karte des Kurfürstentums Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1758, 1:550 000, Lotter | 12,00 |
Geographische Karte der Markschaft Brandenburg, Karte aus dem Jahr 1773, 1:625 000, Güssefeld/Dorn | 12,00 |
Karte der Uckermark, Karte aus dem Jahr 1720, 1:150 000 | 12,00 |
Tabelle D.5 - Historische topographische Einzelkarten
7.3.2 Historische topographische Kartenwerke
Historische topographische Kartenwerke | Euro |
---|---|
Preußische Urmesstischblätter 1:25 000 | 7,00 |
Schmettausches Kartenwerk 1:50 000 | 8,00 |
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000 | 12,00 |
Deckersches Kartenwerk, 1:50 000, Kartenset bestehend aus 9 Karten | 81,00 |
Tabelle D.6 - Historische topographische Kartenwerke
7.3.3 Karten des Deutschen Reiches
Karten des Deutschen Reiches | Euro |
---|---|
Karte des Deutschen Reiches 1:25 000 - Messtischblatt | 4,00 |
Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 - Normalausgabe | 2,00 |
Luftbildkarte des Deutschen Reiches 1:25 000 (PDF-Ausgabe) | entgeltfrei |
Tabelle D.7 - Karten des Deutschen Reiches
7.3.4 Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten
Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten | Euro |
---|---|
TK50 AV, Ausgabe Volkswirtschaft | 4,00 |
TK25 AS, Ausgabe Staat | 4,00 |
TK50 AS, Ausgabe Staat | 4,00 |
TK100 AS, Ausgabe Staat | 4,00 |
Tabelle D.8 - Staatliches Kartenwerk der DDR, Topographische Karten
7.3.5 Topographische Karten der Landesvermessung
Topographische Karten der Landesvermessung | Euro |
---|---|
TK10 | 8,00 |
TK25, TSP25 (topogrpahischer Stadtplan) | 8,00 |
TK50 | 8,00 |
TK100 | 8,00 |
Tabelle D.9 - Topographische Karten der Landesvermessung
7.3.6 Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten
Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten | Euro |
---|---|
Potsdam in topographischen Karten 1:25 000, 1848-1999 (9 Karten, 2 Luftbilder) in einer Rolle | 25,00 |
Potsdam 1848, Karte (mehrfarbig) | 7,00 |
Potsdam 1877, Karte (einfarbig) | 5,00 |
Potsdam 1908/1912, Karte (einfarbig) | 5,00 |
Potsdam 1927/1930, Karte (einfarbig) | 5,00 |
Potsdam 1939/1942, Karte (einfarbig) | 5,00 |
Potsdam 1956, Karte (mehrfarbig) | 7,00 |
Potsdam 1966, Karte (mehrfarbig) | 7,00 |
Potsdam 1989, Karte (mehrfarbig) | 7,00 |
Potsdam 1992, Luftbild (sw) | 7,00 |
Potsdam 1993, Karte (mehrfarbig) | 7,00 |
Potsdam 1999, Luftbild (sw) | 7,00 |
Tabelle D.10 - Historische Stadtpläne, Ansichten und Umgebungskarten
7.4 Luftbilder und Luftbildkarten
Für die Inanspruchnahme fachlicher Beratung und Rechercheleistungen wird für jede angefangene Arbeitshalbstunde das Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.
7.4.1 Luftbilder
Luftbilder | Euro |
---|---|
Luftbild, digitale Abgabe | entgeltfrei |
Luftbilder mit Orientierungsparametern, digitale Abgabe | entgeltfrei |
Tabelle D.11 - Luftbilder
7.4.2 Luftbildliegenschaftskarten
Luftbildliegenschaftskarten | Euro |
---|---|
Herstellung und Abgabe (PDF) | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Tabelle D.12 - Luftbildliegenschaftskarten
8 Geodaten- und Grafikserviceleistungen
8.1 Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter
Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter | Euro |
---|---|
Aerotriangulation | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Consulting / Betreuung photogrammetrischer Projekte (Bodensonderung, LELF, KB) | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Consulting zur Landesluftbildsammlung | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Tabelle D.13 - Luftbild-Serviceleistungen im Auftrag Dritter
8.2 GIS- und Geodatenconsulting
GIS- und Geodatenconsulting | Euro je Tag |
---|---|
Geodaten-Beratung, Konzeption | 700,00 |
GIS-Beratung, Konzeption | 700,00 |
Geodatenkonfiguration in GIS | 700,00 |
GIS-Installation und UnterHaltung (ohne Hardware) | 700,00 |
Schulung | 700,00 |
Grafische und geodatentechnische Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen | 700,00 |
Tabelle D.14 - GIS- und Geodatenconsulting
8.3 Grafische Serviceleistungen
Grafische Serviceleistungen | Euro |
---|---|
Scannen, Daten konvertieren, Bildbearbeitung, grafische Arbeiten (web) | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Bei grafischen Service-Lesitungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle D.14 anzuwenden. |
Tabelle D.15 - Grafische Serviceleistungen
8.4 Geodatentechnische Serviceleistungen
Geodatentechnische Serviceleistungen | Euro |
---|---|
Räumliche Datenselektion | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Inhaltliche Datenselektion | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Daten-, Dateiformatumwandlung | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Koordinatentransformation | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Produktverschneidung | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Georeferenzierung | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Vektorisierung | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Integration von Sachdaten in Geodaten | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Sonstige geodatentechnische Leistungen | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Bei grafischen Service-Leistungen, die über einen Arbeitstag hinausgehen, ist die entsprechende Regelung in Tabelle D.14 anzuwenden. |
Tabelle D.16 - Geodatentechnische Serviceleistungen
9 Grafik- und Druckdienstleistungen
9.1 Druckausgaben im Tintenstrahldruckverfahren (Plots)
Die Entgelte für Plots sind den Tabellen D.17 und D.18 zu entnehmen. Die Entgelte für abweichende Formate und Materialien hängen von den auftragsspezifischen Parametern ab. Sie müssen einzelfallbezogen ermittelt werden.
Es erfolgt eine Unterscheidung nach Flächenfarbqualität und nach Strichfarbqualität.
Flächenfarbqualität: Hierunter fallen beispielsweise Ausdrucke (Plots) von Orthophotos (Luftbildern), Luftbildliegenschaftskarten oder sonstige Bilder und Plakate mit hoher Farbdeckung (Farbflächen).
Plots in Flächenfarbqualität Motivbezogenes Spezialpapier ab 120g/m² | Euro | Euro |
---|---|---|
Format | 1. Plot je Datei | jeder weitere Plot |
bis A 4 (0,0625 m²) | 13,00 | 9,00 |
bis A 3 (0,125 m²) | 16,00 | 12,00 |
bis A 2 (0,250 m²) | 22,00 | 18,00 |
bis A 1 (0,500 m²) | 29,00 | 24,00 |
bis A 0 (1,000 m²) | 39,00 | 32,00 |
Tabelle D.17 - Plots in Flächenfarbqualität
Strichfarbqualität: Hierunter fallen beispielsweise Ausdrucke (Plots) von CAD-Plots, Liegenschaftskarten mit geringer Farbdeckung (Strichzeichnungen).
Plots in Strichfarbqualität Standardmaterial ab 90g/m² | Euro | Euro |
---|---|---|
Format | 1. Plot je Datei | jeder weitere Plot |
bis A 2 (0,250 m²) | 6,00 | 5,50 |
bis A 1 (0,500 m²) | 7,25 | 6,50 |
bis A 0 (1,000 m²) | 9,25 | 8,25 |
Tabelle D.18 - Plots in Strichfarbqualität
9.2 Druckausgaben im Offsetdruck und Digitaldruck
Das Entgelt hängt von den Formaten, Materialien und auftragsspezifischen Parametern ab. Es muss einzelfallbezogen ermittelt werden. Je Anfrage wird ein individuelles Angebot erstellt.
Offset- und Digitaldruck | Euro |
---|---|
Entwurf und Layout von Print- und Grafikprodukten jeder Art | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Professionelle Bildbearbeitung | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Konzeption und Erstellung von Logos, Grafiken und Karten | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Offsetbogendruck | auf Anfrage |
Digitaldruck | auf Anfrage |
Weiterverarbeitung (schneiden, falzen, Klebe- und Ringbindung, verpacken und versenden) | auf Anfrage |
Tabelle D.19 - Offset- und Digitaldruck
Für Ausdrucke im Digitaldruck (Officebereich) für Formate bis DIN A3 werden folgende Entgelte erhoben.
Digitaldruck - Officebereich | Euro je Blatt | Euro je Blatt |
---|---|---|
Druckmaterial/ Anzahl | 1 - 500 | über 500 |
schwarz/weiß | ||
A 4, Papier 80 g/m² einseitig | 0,12 | 0,09 |
A 4, Papier 80 g/m² Duplex | 0,22 | 0,18 |
A 3, Papier 90 g/m² einseitig | 0,22 | 0,18 |
A 3, Papier 90 g/m² Duplex | 0,40 | 0,35 |
farbig | ||
A 4, Papier 80 g/m² einseitig | 0,50 | 0,45 |
A 4, Papier 80 g/m² Duplex | 0,95 | 0,85 |
A 3, Papier 90 g/m² einseitig | 0,95 | 0,85 |
A 3, Papier 90 g/m² Duplex | 1,80 | 1,65 |
Zuschläge für Sondermaterial je Blatt | ||
Aufpreis 100 g/m² | 0,05 | |
Aufpreis bis 200 g/m² | 0,10 | |
Aufpreis bis 300 g/m² | 0,20 |
Tabelle D.20 - Digitaldruck - Officebereich
10 Weitere Serviceleistungen
10.1 Kartografische Leistungen
Kartografische Leistungen | Euro |
---|---|
Kartografische Lesitungen | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Tabelle D.21 - Kartografische Leistungen
10.2 Kalibrierung
Sofern das zu prüfende Messsystem im Eigentum des Landes oder einer Katasterbehörde im Land steht, wird kein Entgelt erhoben.
Kalibrierung | Euro |
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Nutzungsentgelt der Landeskalibierungseinrichtung des Landes Brandenburg in Potsdam je Gerät | 50,00 |
Frequenzprüfung, Prüfung zyklischer Phasenfehler, Auswertung, Prüfprotokoll | Tabelle 1 (Zeitentgelt) |
Tabelle D.22 - Kalibrierung
10.3 Druckschriften
Druckschrift | Euro |
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Zeitschrift „Vermessung Brandenburg“ | 2,50 |
Dokumentation der Landesgrenzen der Länder Berlin und Brandenburg | 100,00 |
Broschüre „Spuren der Landesvermessung“ | 3,00 |
Tabelle D.23 - Druckschrift
10.4 Überbetriebliche Ausbildung
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge | Euro |
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wöchentliches Teilnahmeentgelt je Auszubildender/Auszubildendem | 125,00 |
Tabelle D.24 - Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge
Teil E Geofachdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
11 Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden entgeltfrei bereitgestellt.
11.1 Bodenrichtwertdatensätze
Bodenrichtwertdatensätze |
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Bodenrichtwertdatensätze in den Standarddateiformaten CSV und XML |
Für Formatumwandlungen wird ein Zeitentgelt nach Tabelle 1 erhoben.
11.2 Web-Map-Service Bodenrichtwerte
Web-Map-Service Bodenrichtwerte |
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Darstellungsdienst für Bodenrichtwertdaten für das Gebiet des Landes Brandenburg (WMS-BRW) |
11.3 Bodenrichtwert-Portal
Gegenstand |
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Amtliches Internetangebot der Gutachterausschüsse und der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg zur automatisierten Einsichtnahme in Bodenrichtwertinformationen und zum Abruf von Bodenrichtwertinformationen (BORIS Land Brandenburg) |
III Entgeltermäßigungen und -befreiungen, Nutzungsbedingungen
(1) Entgeltermäßigungen werden auf die gemäß Abschnitt I ermittelten Entgelte gewährt.
(2) Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, zählen zu den digitalen Daten im Sinne der Ermäßigungsregelungen auch die analogen Karten und die analogen Luftbilder.
(3) Besondere Datenaufbereitungen fallen nicht unter die Ermäßigung.
(4) Soweit in Gesetzen oder Ländervereinbarungen Rabatte geregelt sind, gehen sie den Rabattregelungen in diesem Entgeltverzeichnis vor.
12 Entgeltermäßigungen und Entgeltbefreiungen
12.1 Testdaten
Testdaten werden unentgeltlich abgegeben.
12.2 Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer
Die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der benachbarten Bundesländer erhalten für ihre Fortführungszwecke die erforderlichen Daten im Grenzbereich auf der Basis des gegenseitigen Austausches entgeltfrei.
12.3 Zusammenarbeit zwischen Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und Katasterbehörden
Entgelte werden nicht erhoben für Daten und Amtshandlungen, die im Zuge der Zusammenarbeit des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg und der Katasterbehörden anfallen. Ausgenommen sind Auftragsentgelte gemäß Tabelle 5.
12.4 Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Brandenburg erhalten Daten zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben entgeltfrei.
12.5 Ministerium des Innern und für Kommunales
Das Ministerium des Innern und für Kommunales erhält Zugang zu den Portalen zur Erledigung seiner Aufgaben entgeltfrei. Darüber hinaus erhält das zuständige Referat für Amtliches Vermessungswesen im Ministerium des Innern und für Kommunales Druckausgaben, Karten und Daten zur Erledigung seiner Aufgaben innerhalb der Vermessungs- und Katasterverwaltung entgeltfrei.
12.6 Finanzverwaltung und Grundbuch
Auskünfte und Mitteilungen, die der Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster dienen, sind entgeltfrei.
12.7 Bodenordnung
Die Bereitstellung von Standardprodukten der Geodaten für Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und Landwirtschaftsanpassungsgesetz erfolgen entgeltfrei.
13 Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen ergeben sich aus der Verordnung zur Festlegung der entgeltfreien Bereitstellung und der Nutzungsbestimmungen für digitale Geobasisinformationen und Geodatendienste vom 23. Dezember 2019. Darüberhinausgehende Regelungen werden in allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen spezifiziert.
IV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Vermessungsentgeltverzeichnis tritt am 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Vermessungsentgeltverzeichnis vom 15. Januar 2020 (Aktenzeichen 13-532-26), zuletzt geändert durch Erlass vom 22. Dezember 2021 (Aktenzeichen 13-532-26) außer Kraft.
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